Mittelherkunftsnachweis Bank 2025 ohne Probleme?
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Inhaltsverzeichnis
- Warum fordert Ihre Bank den Mittelherkunftsnachweis von Ihnen?
- Was überprüft die Bank bei der Nachweispflicht konkret?
- Dokumente und Belege für Ihre Bank – bei Bargeld und Überweisungen:
- Welche Fälle ich als Rechtsanwalt schon erlebt habe?
- Ab wann wird die Bank beim Mittelherkunftsnachweis auf Sie aufmerksam? Grenzen und Schwellenwerte:

Keine Lust, den Mittelherkunftsnachweis für Ihre Bank zu erbringen? Schlechte Idee. Denn wenn Sie der Nachweispflicht nicht nachkommen, droht eine Kontosperre.
Über das gesperrte Konto hinaus könnten Sie unter einen Geldwäscheverdacht geraten, weil die Bank verpflichtet ist, Auffälligkeiten zu melden. Dann würde gegen Sie strafrechtlich ermittelt werden.
Ihren finanziellen Herkunftsnachweis sollten Sie entsprechend sorgsam vorbereiten. Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten. Auf meiner Website
berichte ich zum Vermögensnachweis und der Herkunft der Gelder – sowohl in Bezug auf Banken, als auch beispielsweise zu Gold, Kryptowährungen oder dem Finanzamt.
Update vom 15.04.2025: Immer mehr Fälle!
In letzter Zeit erreichen mich in meiner Anwaltskanzlei zunehmend Anfragen von Mandanten, die mit der Thematik der Mittelherkunft konfrontiert sind.
Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr: Offenbar zeigt der zunehmende regulatorische Druck auf Banken, Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister erste deutliche Auswirkungen.
Wer den neuen Anforderungen nicht rechtzeitig nachkommt oder sie auf die leichte Schulter nimmt, riskiert ernsthafte Konsequenzen.
Daher ist es dringend angeraten, sich frühzeitig und strukturiert mit dem Thema Mittelherkunft auseinanderzusetzen – denn wer zu lange zögert, läuft Gefahr, empfindliche Einschränkungen in seiner finanziellen Handlungsfreiheit hinnehmen zu müssen.
Warum fordert Ihre Bank den Mittelherkunftsnachweis von Ihnen?
- Banken sind gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, die Geldherkunft zu überprüfen. Mündliche Zusagen der Kundschaft reichen nicht aus. Sie brauchen einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis.
- Sie müssen der Bank anhand von Dokumenten und Belegen nachweisen, woher Ihre Finanzmittel stammen – und dass diese nicht illegal erworben wurden.
- Ihr Nachweis über die Mittelherkunft muss „lupenrein“ sein, ansonsten wird die Bank Sie einerseits sperren, und andererseits der Meldepflicht nachkommen.
- Im schlimmsten Fall kommt es zu staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts gegen Sie – davon würden Sie zu Beginn nicht einmal etwas mitbekommen!
Was überprüft die Bank bei der Nachweispflicht konkret?
- Sie haben eine hohe Bargeldeinzahlung auf Ihr eigenes Girokonto vorgenommen? Dann wird die Bank nachfragen, woher „die Kohle“ stammt (siehe: Herkunftsnachweis Bargeldeinzahlung).
- Ihnen wurde aus dem Ausland ein Betrag überwiesen? Ihre Bank wird sich den Vorgang kritisch anschauen und die Hintergründe zum Geldtransfer erfahren wollen.
- Sie haben über längere Zeiträume kleinere Bargeldeinzahlungen geleistet? Ihrer Bank wird auffallen, dass womöglich versucht wird, die Grenzen und Schwellenwerten des Geldwäschegesetzes zu „untergraben“.
- Ihnen gehen regelmäßige Zahlungen auf das Girokonto ein, die kein Gehalt sind? Für die Bank wird es wichtig sein, diese Buchungen einordnen zu können.
Ist es schlimm, wenn die Bank plötzlich mit dem Mittelherkunftsnachweis auf Sie zukommt?
Ja! Einerseits wird in Ihre finanzielle Privatsphäre eingegriffen, andererseits geraten Sie automatisch unter einen generellen Geldwäscheverdacht. „Spuren Sie nicht“, droht Unheil – keine schöne Situation.
In dieser Angelegenheit ist die Bank nicht Ihr Freund. Denn bei der Nachweispflicht versucht jede Bank, sich selbst zu schützen – um der Haftung gemäß des Geldwäschegesetzes zu entgehen.
Zur Not „opfern“ Banken Ihre Kundschaft, um ja nicht selbst unter einen Geldwäscheverdacht zu geraten. Fies, oder? Umso vernünftiger und besonnener sollten Sie auf die Anforderungen eines Herkunftsnachweises reagieren.
Welche Dokumente muss ich der Bank übermitteln, um die Herkunft der Gelder nachzuweisen?
Es kommt darauf an, um welchen Geldtransfer es in Ihrem Falle geht. Beispielsweise könnte es um Bargeldeinzahlungen, Kryptowährungen, Edelmetalle wie Gold und Silber, oder Überweisungen auf Ihr Girokonto drehen.
Je nachdem, für welchen Vorgang Ihre Bank die Nachweispflicht auf Sie legt, müssen Sie andere Dokumente und Belege einreichen. Achten Sie zunächst darauf, was Ihre Bank Ihnen mitteilt – und welche Frist gesetzt wird.
Übermitteln Sie nur das an Ihre Bank, was verlangt wird. Sie brauchen keine Nachweise „extra hinzufügen“ oder Ihren Ansprechpartner mit zahllosen PDFs und Kopien „überschütten“.
Bargeld und Überweisungen: Grenzen und Schwellenwerte beachten!
Bei Bareinzahlungen auf Ihr Girokonto gilt ein Limit von 10.000,00 Euro als Betrag. Ab diesem Schwellenwert müssen Sie nachweisen, woher das Bargeld ursprünglich stammt.
Für Neukundschaft ist von 2.500,00 Euro die Rede – also eine weitaus geringere Grenze! Die Banken können auch bei kleineren Beträgen nachfragen, denn das Geldwäschegesetz sieht vor, die Gesamtumstände zu prüfen (siehe: Mittelherkunftsnachweis ab wann?).
Hinsichtlich Überweisungen können Sie davon ausgehen, dass jede höhere Zahlung auf Ihr Girokonto bankenintern „auffällig ist“. Im Zweifel wird die Bank den Mittelherkunftsnachweis verlangen und sich nicht mit einer Antwort per Mail von Ihnen „einfach so abspeisen lassen“.
Welche Nachweise sollte ich bei Barzahlungen und Überweisungen einreichen?
Zum Bargeld wird die Bank vermutlich einerseits wissen wollen, woher die Gelder stammen, und andererseits die Kontoauszüge zu den damaligen Abhebungen anfordern.
„Nur“ Kontoauszüge mit den Abhebungen einzureichen, wird nicht nachweisen, dass Sie das Bargeld, welches Sie abgehoben hatten, rechtmäßig erwarben. Sie brauchen beispielsweise eine Lohnbescheinigung, oder einen Beleg über den Verkauf einer wertvollen Sache.
Zu Überweisungen braucht die Bank „Hintergrundinformationen“. Haben Sie beispielsweise eine Schenkung aus dem Ausland erhalten, wird der einzig sinnvolle Herkunftsnachweis der Schenkungsvertrag sein (siehe: Mittelherkunftsnachweis bei Schenkungen).
Dokumente und Belege für Ihre Bank – bei Bargeld und Überweisungen:
- Einkommen und Gehalt: Gehaltsnachweise (3–6 Monate), Arbeitsvertrag, Renten- oder Sozialleistungsbescheide
- Vermögen und Investitionen: Konto- und Depotauszüge, Kapitalanlagen-Nachweise, Immobilienverträge, Erbschafts-/Schenkungsunterlagen
- Steuern und Unternehmensgewinne: Steuerbescheid, Einkommensteuererklärung, Bilanz oder GuV, Nachweise zu Gewerbe/Selbstständigkeit
- Kredit und Finanzierung: Darlehens-/Kreditverträge, Hypothekenunterlagen (jeweils mit Zahlungsbelegen)
- Sonstige Nachweise: Glücksspiel-/Lottogewinne, Verkaufsbelege für Wertgegenstände (z. B. Auto, Kunst, Schmuck)
Kryptowährungen auscashen: Was wollen die Banken sehen?
Wenn Sie mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen „fertig sind“, möchten Sie Ihr Geld auf Ihr Girokonto einzahlen. Somit sprechen wir von einer Überweisung von Ihrer Kryptobörse hin zu Ihrem Bankkonto.
Diesen Vorgang wird sich die Bank detailliert anschauen:
- Wann hatten Sie die Kryptowährungen zu welchen Kursen gekauft?
- Und zu welchem Kurs haben Sie die Kryptowährungen schließlich verkauft?
- Welche Kryptobörsen oder Wallets waren involviert?
- Sind Sie der Steuerpflicht beim Finanzamt entsprechend nachgekommen?
- Woher kam das Geld, mit dem Sie ursprünglich die Kryptos erwarben?
Für Banken sind Kryptowährungen wie Bitcoin und der damit verbundene Mittelherkunftsnachweis nichts Neues mehr. Ihr Ansprechpartner „kennt sich also aus“ – was für Sie beim Herkunftsnachweis keinesfalls ein Vorteil ist.
Welche Dokumente und Belege brauche ich für die Nachweispflicht bei Kryptowährungen?
- Nachweis über den Ursprung der Finanzmittel, die Sie beim Erwerb der Kryptowährungen verwendet hatten (z.B. Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuererklärung, Immobilienverkäufe, etc.).
- Kaufbeleg von Ihrer Kryptobörse, der aufzeigt, wann Sie welche Kryptowährungen dort erwarben.
- Verkaufsbeleg von Ihrer Kryptobörse, auf dem ersichtlich ist, dass Sie die Kryptowährungen veräußert haben.
- Transaktionsketten und Transaktions-IDs, falls Sie von Ihrer Kryptobörse auf unterschiedliche Wallets überwiesen, und später von diesen Wallets wieder auf eine Kryptobörse eingezahlt haben.
- Falls Sie keine Nachweise haben, lesen Sie Kryptowährungen ohne Herkunftsnachweis.
EU-Richtlinien haben die Kryptoanleger im Visier:
Kryptoanleger in der EU stehen zunehmend unter Beobachtung. Mit der neuen MiCAR-Verordnung werden erstmals einheitliche Regeln für Kryptowerte und -dienstleister eingeführt, darunter strengere Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Aufsicht.
Gleichzeitig verpflichtet die Geldtransferverordnung (TFR) Anbieter dazu, bei jeder Transaktion Daten von Sender und Empfänger zu übermitteln – auch bei kleinen Beträgen.
Ergänzt wird das durch verschärfte Geldwäscherichtlinien (AMLD5/6), die KYC- und Meldepflichten weiter ausbauen. Anonyme Krypto-Zahlungen haben damit kaum noch Platz im europäischen Raum.
Gold und andere Edelmetalle: Wie funktioniert der Herkunftsnachweis?
Ihre Bank „interessiert sich“ gemäß Geldwäschegesetz auch für Ihre Edelmetallverkäufe. Wenn aufgrund eines Goldverkaufs ein hoher Betrag auf Ihrem Girokonto landet, wird „nachgebohrt“.
Problematisch beim Mittelherkunftsnachweis für Edelmetalle ist das anonyme Tafelgeschäft. Einerseits ist der anonyme Goldkauf beliebt, andererseits sorgt er dafür, dass Sie keinen „niet- und nagelfesten“ Herkunftsnachweis erbringen können.
Denn auf dem Kaufbeleg vom anonymen Tafelgeschäft wird Ihr Name nicht genannt. Sie haben sozusagen nur eine „billige Quittung“, die keinen Bezug zu Ihnen als Person ausweisen kann. Banken brauchen aber „handfeste Nachweise“!
Wie erkläre ich meine Edelmetallverkäufe gegenüber der Bank?
Falls Sie ausschließlich anonym Gold gekauft und später verkauft haben, muss der Mittelherkunftsnachweis anders erbracht werden. Denn Ihre Kaufbelege dürften kritisch beäugt werden, weil Ihr Name fehlt.
Sie brauchen daher eine umfangreichere Dokumentation zu Ihnen als Person. Für die Bank muss zumindest ersichtlich werden, dass es für Sie in finanzieller Hinsicht nicht untypisch gewesen wäre, größere Mengen Edelmetalle kaufen zu können.
Wenn Sie Gold und Silber „unter Ihrem Namen“ erworben hatten – z.B. durch einen Onlineshop oder beim Edelmetallhändler unter Vorlage Ihres Personalausweises – werden die Kauf- und Verkaufsbelege vermutlich akzeptiert werden. Siehe: Gold Herkunftsnachweis.
Welche Fälle ich als Rechtsanwalt schon erlebt habe?
In meiner Anwaltskanzlei melden sich tagtäglich Betroffene, die Probleme mit der Herkunft der Gelder haben. Und zwar nicht, weil die Finanzmittel aus illegalen Quellen stammten!
Viel mehr liegt die „Schuld“ bei den Banken, die zwar eifrig Mittelherkunftsnachweise anfordern, aber dann nur „schleppend bearbeiten“ oder die Dokumente nicht akzeptieren möchten. Schon ist das Konto gesperrt. Schon wird eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben – völlig „ins Blaue hinein“!
Betroffene müssen sich gegen solches „Geschäftsgebaren“ von Banken vehement wehren. Die eingereichten Herkunftsnachweise sollen schnell, anständig und im Sinne der Kundschaft geprüft und angenommen werden.
Beispielfall aus meiner Anwaltskanzlei zum Mittelherkunftsnachweis bei der Bank:
Eine betroffene Person schrieb mir ihre Geschichte zur Nachweispflicht. Sie hatte vor 7 Jahren Bargeld bei Ihrer Hausbank in Höhe von 15.000,00 Euro abgehoben, um dieses als Notgroschen sicher zuhause zu verwahren.
Bei der Einzahlung der Geldscheine – der gleichen Geldscheine, wohlgemerkt! – stellte sich die Bank plötzlich quer. Die Mittelherkunft sei unklar, hieß es. In Ordnung, dachte sich die betroffene Person, und schickte ihrem Bankberater die entsprechenden Kontoauszüge von vor 7 Jahren und wies darauf hin, dass es sogar dieselben Geldscheine waren.
Hier müsste die Bank doch problemlos den Herkunftsnachweis „durchwinken“? Falsch gedacht. Die Bank berief sich darauf, dass die Kontoauszüge „7 Jahre alt“ wären, und nur Kontoauszüge akzeptiert werden würden, die nicht älter als 6 Monate (!) sind!
Wie ich als Anwalt auf diese Problemfälle zur Nachweispflicht reagiere:
Ich habe der betroffenen Person klipp und klar gesagt, dass es aus dem Geldwäschegesetz keine solche „6 Monatsfrist“ für Bargeldabhebungen gäbe. Die Bank müsse ferner die Gesamtumstände betrachten – nämlich den Umstand, dass es sich um die gleichen Geldscheine handelte!
Banken können Geldscheine dahingehend überprüfen, ob sie „aus ihrem Hause stammen“ oder von „anderswo“. Die Bank hätte hier leicht (!) herausfinden können, dass es exakt die gleichen 15.000,00 Euro sind, die damals vom Girokonto der betroffenen Person abgehoben wurden.
Nur durch energischen, anwaltlichen Austausch mit der Rechtsabteilung der Bank war es möglich, diesen Fall so aufzuklären, dass die betroffene Person ihr Geld wieder problemlos auf ihr Girokonto einzahlen könnte. Ja, in solchen dubiosen Zeiten leben wir!
Ab wann wird die Bank beim Mittelherkunftsnachweis auf Sie aufmerksam? Grenzen und Schwellenwerte:
Grundsätzlich gilt die „magische“ 10.000,00 Euro Grenze für Bargeldeinzahlungen. Doch bei Neukundschaft schon ab einem 2.500,00 Euro Limit. Denken Sie nicht, Sie könnten diese Schwellenwerte „unterwandern“, indem Sie „clever“ Ihr Bargeld „häppchenweise“ einzahlen – das merken die automatisierten Systeme der Banken sofort.
Diese Grenzen und Schwellenwerte sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Bei Überweisungen hingegen gehen Banken mitunter anders vor. Ab wann Sie zum Mittelherkunftsnachweis aufgefordert werden, entscheidet sich nicht nur an einem Betrag oder Limit.
Denn die Banken können bei auffälligen Aktivitäten und Verdachtsfällen schon ab einem einzigen Euro nachfragen – ja, das wäre erlaubt. Orientieren Sie sich daher nicht an angeblichen Limits, Beträgen, Grenzen und Schwellenwerten – sondern sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Geldherkunft jederzeit detailliert beweisen können.
Schreiben Sie mir, wenn Sie folgende Probleme mit der Geldherkunft haben:
- Ihre Bank stellt sich quer, weil Sie zu Ihrer Bargeldeinzahlung angeblich „zu alte“ Kontoauszüge als Nachweis eingereicht haben.
- Sie wissen nicht, welche Grenzen und Schwellenwerte gelten, und sind sich unsicher, über irgendein Limit oder einen bestimmten Betrag zu geraten.
- Über Sie wurde eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben, die unbegründet ist.
- Sie möchten vorab klären, ab wann Sie der Bank welche Dokumente und Belege als Mittelherkunftsnachweis einreichen müssen.
- Ihre Gewinne aus Kryptowährungen möchten Sie auf Ihr Bankkonto auszahlen und fürchten, gesperrt zu werden.
Ich helfe Ihnen auch in diesen Fällen beim finanziellen Herkunftsnachweis:
- Ihr Mittelherkunftsnachweis wurde von der Bank nicht akzeptiert, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind.
- Der Nachweis über die Herkunft der Gelder oder Kryptowährungen scheitert an einer inkompetenten Bankberaterin oder einem „schläfrigen“ Bankberater.
- Ihr Konto wurde eingefroren und Sie fürchten Konsequenzen aus dem Geldwäschegesetz.
- Die Bank versteht Ihre Mittelherkunft zu Edelmetallen wie Gold und Silber nicht, oder „möchte nicht verstehen“.
- Sie brauchen eine professionelle, aber kostenfreie Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Sind alle Banken betroffen, oder gibt es Unterschiede?
Ja, alle Banken unterliegen dem Geldwäschegesetz. Doch der Umgang mit dem Herkunftsnachweis unterscheidet sich je nach Bank.
Manche Banken gelten als „locker“ und schauen nicht so genau hin. Andere Bankinstitute hingegen geben sich „überenergisch“ und „beißen sich fest“, wenn es sein muss.
Mir sind Bankinstitute bekannt, die blitzschnell Ihr Konto sperren, wenn auch nur „irgendein Fehler“ in Ihren Nachweisen gefunden wird. Auch die Geldwäscheverdachtsmeldungen werden nicht überall gleich gehandhabt.
Mittelherkunftsnachweis durch „clevere Auswahl einer Bank“ umgehen?
Ich werde keinerlei Empfehlungen aussprechen, wo Sie „nicht so genau durchleuchtet“ werden würden. Für Sie als betroffene Person gilt nicht, die Bank auszusuchen, die das Geldwäschegesetz am wenigsten ernst nimmt – sondern Sie müssen für sich selbst dafür sorgen, dass Sie die Herkunft Ihrer Gelder perfekt darlegen können.
Falls Sie Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis und Ihrer Bank brauchen, schreiben Sie mir unverbindlich. Ich schaue mir die Sache an und gebe Ihnen eine konkrete Rückmeldung, ob „alles mit rechten Dingen“ zugeht oder nicht.
Bankkundinnen und Bankkunden müssen sich in Deutschland daran gewöhnen, dass sie vom Gesetzgeber unter einen generellen Geldwäscheverdacht gestellt worden sind. Ja, Sie müssen als unbescholtener Bürger nachweisen, dass Sie keine dreckigen Finanzmittel verschieben – traurig, aber so ist die Gesetzeslage.
Wie funktioniert meine kostenfreie Ersteinschätzung?
Mir können Sie Ihren Einzelfall zum Mittelherkunftsnachweis bei der Bank über das Kontaktformular unten schildern. Teilen Sie mir mit, welche Nachweise von Ihnen verlangt werden und weshalb Probleme auftreten.
Im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie meine anwaltliche Rückmeldung zeitnah. Danach können Sie entscheiden, ob ich den Fall für Sie übernehmen soll.
Auf meiner Website
veröffentliche ich seit 2021 ausführliche Informationen zur Nachweispflicht. Lesen Sie sich ein, denn je mehr Sie wissen, desto besser können Sie reagieren.

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