Mittelherkunftsnachweis Schenkung 2025: Wie geht das?

  • 8 Minuten Lesezeit
Mittelherkunftsnachweis Schenkung

Der Mittelherkunftsnachweis für eine Schenkung ist essenziell. Sonst können Sie Ihr Geld, oder was auch immer Sie geschenkt bekommen haben, nicht „frei nutzen“.

Denn unser Gesetzgeber sieht für Banken, Kryptobörsen und Edelmetallhändler strenge Vorschriften gemäß Geldwäschegesetz vor. Sie werden also befragt, wie es mit Ihrer Geldherkunft aussieht.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten. Ich beschäftige mich seit 2021 mit der Nachweispflicht und der Vermögensherkunft. Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

habe ich zum Herkunftsnachweis bei Schenkungen berichtet – sowohl bezüglich Bargeld, als auch Überweisungen, Kryptowährungen, Aktien und Gold. 

Update vom 15.04.2025: Immer mehr Fälle!

In letzter Zeit erreichen mich in meiner Anwaltskanzlei zunehmend Anfragen von Mandanten, die mit der Thematik der Mittelherkunft konfrontiert sind. 

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr: Offenbar zeigt der zunehmende regulatorische Druck auf Banken, Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister erste deutliche Auswirkungen.

Wer den neuen Anforderungen nicht rechtzeitig nachkommt oder sie auf die leichte Schulter nimmt, riskiert ernsthafte Konsequenzen.

Daher ist es dringend angeraten, sich frühzeitig und strukturiert mit dem Thema Mittelherkunft auseinanderzusetzen – denn wer zu lange zögert, läuft Gefahr, empfindliche Einschränkungen in seiner finanziellen Handlungsfreiheit hinnehmen zu müssen.

Überblick: Was Sie zum Mittelherkunftsnachweis bei Schenkung wissen müssen!

  1. Schön, dass Sie beschenkt wurden! Doch jetzt geht es darum, dass Sie nicht aufgrund eines Geldwäscheverdachts ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.
  2. Wollen Sie Ihr Geld beispielsweise bei einer Bank oder Kryptobörse einzahlen, werden Dokumente und Belege verlangt. Auch hinsichtlich etwaiger Kryptowährungen wie Bitcoin.
  3. Für Gold und andere Edelmetalle, sowie für die Edelmetallhändler, gilt das Geldwäschegesetz ebenso.
  4. Die einfache Aussage „Ich habe es geschenkt bekommen!“ wird Ihnen niemand glauben – und wenn Sie der Nachweispflicht nicht nachkommen, drohen eine Kontosperre und strafrechtliche Ermittlungen.
  5. Sie müssen daher einen Mittelherkunftsnachweis erstellen. Diese Unterlagen sollen idealerweise eindeutig belegen, dass Sie eine Schenkung erhielten.

Der Idealfall – notarieller Schenkungsvertrag als Geldherkunft:

Womöglich haben Sie die Schenkung „offiziell“ beim Notar durchgeführt. Somit läge ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag vor – dieser Vertrag ist der Mittelherkunftsnachweis für Ihre Vermögenswerte.

Aber leider ist „die Sache“ damit nicht gegessen. Denn womöglich fragt die Bank oder eine Kryptobörse, woher denn der Schenker das Geld oder die Kryptowährungen hatte. Bedeutet für Sie: Ihr Schenkungsvertrag kann der Nachweispflicht mitunter nur bedingt nachkommen.

Denken Sie daher daran, zumindest „irgendwelche Dokumente“ auch bezüglich desjenigen bereitzuhaben, der Sie beschenkt hat. Sonst sitzen Sie auf einem notariellen Schenkungsvertrag, der die Herkunft des Vermögens nicht komplett belegt.

Warum Banken und Kryptobörsen sich mit „Ich wurde beschenkt!“ nicht abspeisen lassen:

Ohne einen notariellen Schenkungsvertrag kann eine Schenkung aus rechtlicher Sicht dennoch wirksam sein. Sie können daher rein juristisch gesehen „problemlos“ beschenkt werden, ohne etwas offiziell beglaubigen zu lassen.

Banken und Kryptobörsen sind aber aufgrund des Geldwäschegesetzes verpflichtet, genau hinzuschauen. Insbesondere die Schenkung wird als „Ausrede“ oft angeführt, weshalb spezifische Unterlagen als Beweismaterial gefordert werden.

Ein Schenkungsvertrag – auch ohne Notar – ist bei vielen Stellen „Pflicht“. Fehlt dieser, bleiben Ihnen nur noch Kontoauszüge oder Kryptotransaktionen als Dokumentation der Nachweispflicht.

Bargeld Schenkung und Mittelherkunftsnachweis:

Bei Bareinzahlungen auf Ihr Girokonto wird die Bank „kritisch prüfen“. Und zwar nicht erst ab 10.000,00 Euro, wie es online öfters zu lesen ist. Neukundschaft wird bereits ab 2.500,00 Euro „durchleuchtet“ – und Verdachtsfälle ab 1 Cent.

Fehlt Ihnen zu einem Bargeschenk jeglicher Nachweis in Form eines Vertrags, wird es sehr schwierig. Die Bank „muss“ irgendein Dokument zu Ihrem Bargeld abspeichern können – andernfalls haftet das Bankinstitut für den potenziellen Geldwäscheverstoß.

Womöglich können Sie auch nachträglich einen Schenkungsvertrag aufsetzen, oder zumindest eine eidesstattliche Versicherung des Schenkers einholen. Diese Feinheiten sollten Sie allerdings einem erfahrenen Rechtsanwalt überlassen. Siehe: Bargeld Mittelherkunftsnachweis.

Wie sieht es mit Überweisungen und der Nachweispflicht aus?

Nicht nur beim verschenkten Bargeld wird der Mittelherkunftsnachweis abgefragt, sondern auch bei Überweisungen. Wenn Ihnen jemand per „normaler IBAN-Überweisung“ etwas schenkt, könnte die Bank auf die Idee kommen, die Geldherkunft zu ergründen.

  • Woher hatte der Schenker das Geld? 
  • Wieso haben Sie es bekommen? 
  • Gibt es einen Schenkungsvertrag, oder wurde alles nur „mündlich“ geregelt?

Sie können davon ausgehen, dass keine Bank Sie wegen einem Geldeingang von 500 Euro per Überweisung auffordert, einen Schenkungsvertrag einzureichen (siehe: Ab wann wird Mittelherkunftsnachweis gefordert?). Aber bei größeren Summen gilt die Nachweispflicht auch bei Überweisungen.

Kryptowährungen Schenkung und Mittelherkunftsnachweis:

Kryptowährungen wie Bitcoin können verschenkt werden wie Bargeld. Allerdings gibt es diesbezüglich Details zu beachten. Denn die Kryptobörsen schauen sich die Sache gründlich an.

Ihre Walletadresse ist „auf der Blockchain“ in der Regel nicht mit Ihrer Identität verknüpft (wobei sich dies durch neue EU-Richtlinien aktuell ändert). Auch die schenkende Person ist hinsichtlich der Transaktions-IDs „anonym“. 

Somit können Sie eine Kryptobörse meistens nicht durch das Einreichen irgendwelcher Transaktionsketten und Transaktionsverläufe von einer Schenkung überzeugen. Der Mittelherkunftsnachweis muss anders erbracht werden. 

Wie weise ich nach, dass ich mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen beschenkt wurde? 

  • Denken Sie zuerst an die schenkende Person – diese muss eindeutig belegen können, die später verschenkten Bitcoin oder anderen Kryptowährungen rechtmäßig erworben zu haben.
  • Dann brauchen Sie idealerweise einen Schenkungsvertrag – entweder selbst erstellt, oder notariell beglaubigt.
  • Hilfreich ist es, die bereits erfolgte Schenkung auf Grundlage des rechtlichen Vertrags noch mit den dokumentierten Transaktions-IDs zu verknüpfen
  • Für die Kryptobörsen muss „Schritt für Schritt“ nachvollziehbar sein, dass sich die Eigentumsposition geändert hat und Sie jetzt rechtmäßig diese digitalen Vermögenswerte besitzen. 
  • So können Sie den Mittelherkunftsnachweis (auch Source of Funds oder Proof of Funds genannt) rechtlich korrekt erbringen. Siehe: Herkunftsnachweis Kryptowährungen.

Gold Schenkung und Mittelherkunftsnachweis:

Schauen wir uns die Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin an. Sie haben hoffentlich „barrenweise“ Schenkungen erhalten – Glückwunsch! Doch die Nachweispflicht greift.

Ihr Edelmetallhändler, oder die Bank, bei der Sie die geschenkten Goldmünzen oder Goldbarren verkaufen wollen, wird nachfragen. Woher kommen die Edelmetalle, und wieso haben Sie diese jetzt in Ihren Händen?

Ich rate dazu, bereits den Herkunftsnachweis von der schenkenden Person einzuholen. Denn dort beginnt die Schenkung hinsichtlich der Geldherkunft! Danach brauchen Sie ein Dokument, welches darstellt, dass Sie diese Edelmetalle geschenkt bekommen haben.

Was muss für den Vermögensnachweis in dem Schenkungsvertrag bei Gold und Edelmetallen stehen?

  • Idealerweise exakt das, was Sie geschenkt bekommen haben. Und zwar nicht „oberflächlich“ im Sinne von „A schenkt B bald Gold“.
  • Sondern Sie zählen auf, welche Goldmünzen (Jahrgang, Art, etc.) oder welche Barren(Gewichtsgröße in Gramm oder Kilogramm) übertragen wurden, welches Datum gelten soll und wann die Übergabe stattfindet.
  • Notariell beglaubigt wäre dies ein „lupenreiner Mittelherkunftsnachweis“, der von keiner Bank und keinem Edelmetallhändler abgelehnt werden dürfte – soweit klar ist, dass auch der Schenker seinerzeit die verschenkten Güter rechtmäßig erwarb.
  • Notfalls auch „normaler Schenkungsvertrag“ ohne Notar möglich, der jedoch keine Details vermissen lassen sollte.
  • Siehe: Mittelherkunft bei Gold und Edelmetallen.

Wie die Realität aussieht: Verträge? Jahrzehnte zurück? Pustekuchen?

Ich bearbeite als Anwalt diese Fälle, in denen Schenkungen zwar Freude auslösten, später aber Kopfschmerzen beim Herkunftsnachweis verursachten. Daher kann ich Ihnen aus meinen Erfahrungen heraus sagen, dass oftmals geschenkt wird, ohne einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.

Selbst schriftliche Verträge, die nicht norariell beglaubigt wurden, werden von Banken, Kryptobörsen und Edelmetallhändlern mitunter abgelehnt. Zu groß ist die Sorge vor einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

In schwierigen Fällen und bei größeren Summen sollten Sie sich daher anwaltlich beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt wird die Kommunikation mit der Bank, Kryptobörse oder dem Edelmetallhändler übernehmen – und die Sache für Sie meistern können.

Üble Konsequenzen drohen, wenn die Nachweispflicht „zuschnappt“ und der Vermögensnachweis scheitert:

Leider kommt es zu Geldwäscheverdachtsmeldungen, wenn Sie ohne Mittelherkunftsnachweis Ihr Geld, Ihr Gold oder Ihre Kryptowährungen ein- und auszahlen wollen. Denn die Banken, Kryptobörsen und Edelmetallhändler sind verpflichtet, Auffälligkeiten zu „verpetzen“.

In solchen Fällen wird plötzlich strafrechtlich gegen Sie ermittelt – ohne, dass Sie das mitbekommen. Staatsanwaltschaft und Finanzamt werden involviert. Ihre Konten könnten gesperrt und Ihr Vermögen eingefroren und letztlich „eingesackt“ werden.

Überlassen Sie bei größeren Summen nichts dem Zufall. Bereiten Sie sich auf den Mittelherkunftsnachweis vor, bevor Sie das Vermögen aus der Schenkung irgendwo einzahlen oder veräußern wollen.

Komplizierte Fälle, in denen ich als Anwalt beim Vermögensnachweis weiterhelfe:

  • Ihre Schenkung liegt Jahre oder Jahrzehnte zurück, ohne dass die schenkende Person erreichbar wäre oder Dokumente vorhanden sind.
  • Sie haben Kryptowährungen wie Bitcoin geschenkt bekommen und brauchen eine Blockchain-Analyse für die Transaktionsverläufe – von Wallet zu Wallet.
  • Ihre Edelmetalle wie Gold oder Silber wurden Ihnen übertragen, aber der Schenker hatte die Vermögenswerte seinerzeit über das anonyme Tafelgeschäft erworben. 

Oder diese Situationen:

  • Sie haben Angst, dass Ihre eigentlich rechtlich korrekte Schenkung irgendwo wegen der Nachweispflicht abgelehnt wird – und Sie wollen „nicht mit dem behördlichen Feuer spielen“.
  • Ihre Bank hat Sie wegen dem Mittelherkunftsnachweis bereits abgelehnt und droht mit Kontosperre und Kontokündigung. Siehe: Herkunftsnachweis Bank.
  • Jemand hat Ihnen Bargeld geschenkt,ohne dass jemals ein Notar involviert oder auch nur ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt wurde – jetzt hat Ihre Bank unangenehme Rückfragen gestellt und droht mit Unheil. 

Warum ich eine kostenfreie Ersteinschätzung für Mittelherkunftsnachweis Schenkung anbiete:

Ich weiß, dass nicht jeder Einzelfall exakt gleich liegt. Viele Betroffene schreiben mir unverbindlich über das Kontaktformular unten, um ihre Situation zur Schenkung einordnen zu lassen.

Bei mir erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung aus anwaltlicher Sicht. Falls ich sofort sehe, dass Ihr Fall „locker durchgeht“, teile ich Ihnen das mit. Sollten aber „Hürden“ auftreten, können Sie sich im Zweifel auf mich verlassen.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

können Sie sich zum Geldwäschegesetz und der Nachweispflicht einlesen. Ich berichte über Bargeld, Kryptowährungen, Gold und den dazugehörigen Meldepflichten.

Schenkung Herkunftsnachweis
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Schenkung Mittelherkunftsnachweis


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