MIXFINANCING – geschädigte Anleger klagen über böse Erfahrungen, Anlagebetrug?

  • 4 Minuten Lesezeit

Viele Anleger fühlen sich von MIXFINANCING betrogen und gehen nun an die Öffentlichkeit! Durchweg negative Erfahrungen jener Ableger mit dem angeblichen Broker deuten auf Online-Anlagebetrug. Hatten Sie ebenfalls solche Erfahrungen? Betroffene Anleger beklagen, der falsche Finanzdienstleister MIXFINANCING habe sie bereits auf dessen Website getäuscht und ihnen anschließend sogar all ihr Geld abgeknöpft. Gewinne habe es zudem nie gegeben! Dem Anschein nach liegt tatsächlich nur Online-Anlagebetrug vor! Besonders makaber: Das gesamte Geld der Anleger floss direkt an die Betrüger. Ist eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll? Werden sich die Opfer so ihr Geld zurückholen können? Möglicherweise existiert ein zielführenderer Weg, wie Anleger an ihr Geld kommen können? 

Scheinheilige Behauptungen und falsche Zusagen auf der Website!

Die Mehrzahl aller Anleger bedauert, dass sie von MIXFINANCING von Anfang an betrogen wurde. Dabei begann der ganze Schwindel bereits auf der scheinbar seriösen Website! Anleger schenkten den unwahren Versprechen und Behauptungen auf der Website Glauben und „investierten“ bald ein Vermögen in der Hoffnung, schnell reich zu werden. Auf der professionell gestalteten Homepage der MIXFINANCING konnte man mitunter lesen:

„Wir sind ein führender Broker in der Branche mit einer breiten Palette an verfügbaren Vermögenswerten und Plattformen. Wir bieten großzügige Handelsbedingungen sowie Sicherheit und Seelenfrieden.“

All dies hat bei arglosen Anlegern einen seriösen Eindruck hinterlassen. Es bot sich ihnen ein gelungenes Schaustück, welches tatsächlich vom eigentlichen Anlagebetrug bloß ablenken sollte! Ihr Geld floss indes unmittelbar die Kriminellen! Nicht einmal Experten können derartige Täuschungen immer sofort entlarven!

Wer sind Hintermänner von MIXFINANCING?

Die verantwortlichen Hintermänner von MIXFINANCING geben ihrerseits viel Geld aus, um Anlegern die echten Verhältnisse sowie auch die eigene Identität zu verbergen. Die Täter benützen unzählige gleichartige Websites, basierend auf demselben zwielichtigen Geschäftsmodell, und bringen sie ständig auf den neuesten Stand, damit sie diese Websites zu gegebener Zeit fix ins Netz hochladen oder wieder abschalten können. Noch dazu verändern die Verbrecher ein Stück weit auch ihre Top-Level-Domain und schaffen es dadurch, staatliche Ermittlungsbehörden zu täuschen und deren Untersuchungen oft zunichte zu machen.

Doch wer ist der Betreiber der MIXFINANCING?

Auf der Website mixfinancing.com gibt es diesbezüglich kaum verwertbare Angaben. Gewiss wird der Betreiber Mixfinancing, allerdings ohne eine Rechtsform, mit der Anschrift 22 Bishopsgate, London, England, EC2N 4BQ angegeben. Unter dieser Adresse sind die Macher von Mixfinancing ganz gewiss nicht anzutreffen, schließlich handelt es sich um eine Fake-Adresse. Die Domain mixfinancing.com wurde am 08.07.2022 NameCheap, Inc. registriert. Daneben findet sich dort auch die Support-E-Mail-Adresse contact@mix-financing.net, aber keine Telefonnummer.

Anleger sinnen über mögliche Gewinne nach, während der Anlagebetrug vollendet wird!

Anleger sinnen oft über hohe Renditen nach, währenddessen der Anlagebetrug durch die Täter vollendet wird. Praktisch kaum ein Anleger merkt etwas davon. Meist werden Anleger erst hellhörig, wenn sie schon betrogen wurden, zumal dann die Kriminellen Anleger nicht ausbezahlen wollen oder die Betrüger schlicht nicht mehr für ihre Anleger erreichbar sind. Viele Betrugsopfer schildern ferner, dass sie oftmals auch noch an den Haaren herbeigezogene Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen bewirken mussten, bis die vermeintlichen Broker sich dazu bereit erklärten, den Anlegern ihr Geld doch noch auszuzahlen. Unzählige Anleger haben daraufhin das geforderte Geld auch bezahlt! Aber eine Auszahlung blieb auch dieses Mal aus! Die Täter hatten nie im Sinn, Anleger auszuzahlen.Es gab somit nie ein Investment und das vermeintlich „investierte“ Geld der arglosen Anleger floss sofort an die Täter.

Bringen Anlegern Warnlisten der Aufsichtsbehörden überhaupt etwas?

Betrogene Opfer geben sich oft selbst die Schuld am Betrug, obwohl viele Anleger im Vorfeld meist im Internet sorgfältig nach Betrugshinweisen gesucht haben. Und weil Anleger solche Hinweise nicht ermitteln konnten, gingen sie davon aus, es sei alles in Ordnung. Die Kriminellen bleiben meist noch viele Monate nach dem Anlagebetrug von den Aufsichtsbehörden unbemerkt und können so ihren kriminellen Machenschaften nachgehen, da die Behörden Warnlisten nämlich erst dann herausgeben können, wenn der Anlagebetrug zuvor von anderen Betrugsopfern öffentlich beklagt wurde. Künftige Anleger bemerken daher meist nichts vom Anlagebetrug. Sie sind praktisch gar nicht in der Lage, vorher zu erkennen, dass die betreffende Investition nur Fake und Anlagebetrug ist. Also nur, wenn bereits geschädigte Anleger ihre üblen Erfahrungen öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien offenlegen und bei Auszahlungsproblemen mit falschen Brokern sich verzweifelt und hilfesuchend an Rechtsanwälte wenden, werden die jeweiligen Aufsichtsbehörden für den Einzelfall ihrerseits Warnungen auf schwarzen Listen für Broker erst herausgeben.

Was tun die betrogenen Opfer?

Viele Betrugsopfer gehen zur Polizei und erstatten Strafanzeige wegen Anlagebetrugs. Sie glauben, dass sie allein dadurch ihr Geld zurückerhalten werden. Doch das stimmt nicht, zumal die Strafanzeige lediglich eine Strafverfolgung und bestenfalls eine Bestrafung der Täter bezweckt. Betrogene Opfer müssen sich ihr Geld anderweitig zurückholen! Hierzu sind komplexer Sachverstand und ausreichend Zeit für erschöpfende Recherchen nötig. Staatliche Ermittlungsbehörden können dieses nicht bieten und stoßen schnell an Grenzen. Genau hier kommen RESCH Rechtsanwälte ins Spiel: „Wir nehmen forensische Untersuchungen vor. Kraft unserer internationalen Netzwerke können wir auch Fälle mit internationalem Bezug lösen - und die Mehrzahl aller Fälle hat einen internationalen Bezug! Wir begeben uns auf die Spur des Geldes. Früher sagte man, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun mögen wir dies wie folgt ergänzen: Geld ist überdies digital aufspürbar, und zwar auch dann, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonym gemacht wurde“,erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.


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