Vorladung als Beschuldigter von der Polizei: Was Sie wissen, sollten

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Viele Bürger sind verunsichert, wenn sie plötzlich eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten. Was hat das zu bedeuten? Muss man der Vorladung Folge leisten? Welche Rechte hat man in dieser Situation? Diese Fragen möchte ich in diesem Artikel beantworten.

Bedeutung einer Vorladung als Beschuldigter

Der Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei bedeutet zunächst einmal, dass gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Gem. § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO ist der Beschuldigte spätestens vor Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt.

Wichtig ist hier der Zusatz "es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt". Wäre die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird, hätten Sie gar keine Vorladung erhalten. Das Verfahren wäre sang- und klanglos beendet worden. Die Tatsache, dass Sie vorgeladen wurden, bedeutet also, dass die Ermittlungen fortgeführt werden sollen.


Keine Pflicht zum Erscheinen bei der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter

Viele Bürger sind der Meinung, dass sie einer Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei Folge leisten müssen. Das ist jedoch nicht der Fall! Es besteht für den Beschuldigten keinerlei Verpflichtung, bei der Polizei zu erscheinen.

Die Formulierungen in der Vorladung sind oft irreführend. Da ist die Rede davon, dass man im Verhinderungsfall um Mitteilung bittet, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Das erweckt den Eindruck, als müsste man grundsätzlich erscheinen.  Dieser Eindruck wird noch verstärkt, wenn die Beamten plötzlich vor der Tür stehen und ankündigen, ein paar Fragen zu haben.

Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe, sagen Sie nichts und suchen Sie umgehend anwaltlichen Rat! Vor Akteneinsicht und Absprache mit Ihrem Verteidiger sollten Sie keinesfalls Angaben zur Sache machen. Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Vorladung als Beschuldigter - so verhalten Sie sich richtig

Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder auf anderem Weg von einem Strafverfahren gegen sich erfahren, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem im Strafrecht spezialisierten Anwalt aufnehmen. Ihr Anwalt wird dann den Vernehmungstermin für Sie absagen.

Sie müssen den Termin zwar nicht selbst absagen, aber Ihr Anwalt übernimmt das, um Sie vor unbedachten Äußerungen am Telefon zu schützen. Denn alles, was Sie sagen, kann in einem Aktenvermerk der Polizei landen. Deswegen: Schweigen Sie und überlassen Sie die Kommunikation Ihrem Anwalt!

Gerade wenn Sie unschuldig beschuldigt werden, fällt es oft schwer, nicht selbst zur Polizei zu gehen und "die Sache aufzuklären". Der menschliche Impuls ist nachvollziehbar, aber fatal. Bedenken Sie: Das Ziel der Polizei sind schnelle Ermittlungserfolge, die zu einer Anklage führen. Einen Einfluss auf die Einstellung des Verfahrens hat die Polizei nicht, das entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.

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Was Sie als Beschuldigter niemals tun sollten

Wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden, hält man Ihnen die bisherigen Ermittlungsergebnisse und belastende Zeugenaussagen in der Regel vor. Der Beamte versucht, Sie in Widersprüche zu verwickeln. Am Ende entscheidet er, was im Protokoll steht. Nicht selten wundern sich Beschuldigte hinterher, was da alles zu Protokoll genommen wurde, was sie so nie gesagt haben wollen.

Deshalb nochmals der dringende Rat: Schweigen Sie! Das gilt insbesondere, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Eine Aussage ist allenfalls nach Akteneinsicht und in Absprache mit Ihrem Anwalt zu erwägen. Stellt sich dabei heraus, dass gar kein Tatverdacht besteht, wird Ihr Anwalt die Einstellung des Verfahrens beantragen. Dann erübrigt sich eine Aussage.

Vorladung als Beschuldigter erhalten? Fachanwaltliche Hilfe ist gefragt!

Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren sollte sich von Anfang an anwaltlich beraten und vertreten lassen. Denn die Ermittlungsbehörden agieren häufig einseitig zu Lasten des Beschuldigten. Nur ein versierter Strafverteidiger kann Ihre Rechte und Interessen optimal wahren.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der über große Erfahrung und hohe Fachkompetenz verfügt. Ihr Anwalt wird Sie vor übereifrigen Ermittlern schützen, die Aktenlage sorgfältig auswerten und gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - es geht um Ihre Zukunft!

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Foto(s): Johannes von Rüden

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