Mobbing am Arbeitsplatz und wie kann es bekämpft werden

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Seit Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts spricht man von Mobbing, auch wenn es diese Erscheinung auch schon zuvor gegeben haben mag. Anscheinend war die Öffentlichkeit aber vor dieser Zeit für dieses Thema nicht hinreichend sensibilisiert.

Mobbing ist, wenn jemand, am Arbeitsplatz, (aber nicht nur da) andauernd geärgert, gehänselt, schikaniert, oder mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird. Mobbing ist keine Straftat. Es verletzt aber die Persönlichkeit des Gemobbten und ist deshalb im Betrieb oder in der Behörde als eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung anzusehen. Die Gemobbten haben gegen den oder die Mobber einen Unterlassungsanspruch, der letztendlich vom Vorgesetzten oder vom Arbeitgeber notfalls auch mit arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen ist.

Anders, als bei dem Problemkreis sexuelle Belästigung, kann man beim Mobbing nicht diagnostizieren, dass überwiegend Frauen betroffen sind. Mobbingopfer sind Frauen und Männer. Mobbinghandlungen werden ebenfalls von beiden Geschlechtern vorgenommen. Gemobbt wird sowohl unter gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen, als auch von Vorgesetzten gegenüber Untergebenen. Mobbing, welches von Vorgesetzten ausgeübt wird, soll in Deutschland in über 35 % aller Fälle vorkommen. Es kommt auch vor, dass Chef und Untergebene gemeinsam mobben. Nur in wenigen Fällen soll es vorkommen, dass der Vorgesetzte von seinen Untergebenen gemobbt wird.

Die seit zwanzig Jahren bestehende Mobbing-Forschung in Europa ist hinsichtlich der Frage, warum jemand zum Mobbing-Opfer, oder zum Mobbing-Täter wird, bisher zu keinem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Es scheint aber Einigkeit dahingehend zu bestehen, dass schlechte Arbeitsbedingungen, ungerechte Arbeitsverteilung, mangelnder Handlungsspielraum, Konkurrenz unter den Mitarbeitern oder eine Änderung der Eigentumsverhältnisse im Unternehmen das Aufkommen von Mobbing begünstigt.

Mobbing ist schwerer zu bekämpfen, als sexuelle Belästigungen, weil Mobbinghandlungen erheblich schwerer zu beschreiben sind.

Mobbinghandlungen können sein:

  • Vorenthaltung von Informationen,
  • Kompetenzentzug oder Zuweisung unnützer Arbeiten,
  • Misstrauen gegenüber dem Gemobbten,
  • Lächerlich machen einer Person,
  • Verbreiten von Gerüchten über eine Person,
  • Ausgrenzung,
  • Sachbeschädigungen am Eigentum des Gemobbten.

Für den Betroffenen ist es oftmals schwer zu beurteilen, ob er gemobbt wird, oder ob nur ein „normaler" Konflikt unter Kollegen vorliegt, und wenn der Betroffene zum Ergebnis kommen sollte, dass Mobbing gegen ihn betrieben wird, ist es noch schwerer, Dritten gegenüber zu erklären, dass man ein Mobbingopfer sei. So haben auch einige Betroffene Schwierigkeiten, vor Gericht als Mobbingopfer anerkannt zu werden. Daher ist möglichen Mobbingopfern zu raten zuerst Bekannte zu fragen, ob dass, was erlebt wurde, als Mobbing anzusehen sei, ohne gleich zu outen, dass man selbst das Opfer ist. Wird man bestätigt, sollte man die nächsten Schritte einleiten:

Wenn der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber dem Betroffenen keine Hilfe leisten kann oder will (manchmal ist er ja mit beteiligt) bleibt für den Betroffenen nur die Möglichkeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, Schmerzensgeld einzufordern.

Bei allen Fragen im Arbeitsrecht berät und vertritt die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr (Offenburg, Ortenau, Freiburg) Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend und kompetent.

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