Mobbing durch unberechtigte Kündigung?

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Wenn der Arbeitgeber einer Angestellten einen Arbeitszeitbetrug unterstellt, sie laufend kritisiert und ihr unberechtigt fristlos kündigt - ist dies schon Mobbing? - Mit dieser Frage hat sich das Arbeitsgericht Solingen beschäftigen müssen.

Die bei einer Stadt beschäftigte Klägerin meint, sie sei seit dem Jahre 2008 fortlaufend Torturen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertet. Sie verlangt deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro, außerdem beantragt sie die Höhergruppierung um 2 Gehaltsstufen. Die Angestellte, die des Öfteren vom Vorgesetzten kritisiert wurde, wurde an einem Nachmittag von ihm nicht am Arbeitsplatz angetroffen und wurde trotz Gleitzeit gefragt, wo sie gewesen sei. Die Stadt hat sodann eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ausgesprochen, die in einem ersten Arbeitszeitrechtsstreit als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Die Angestellte betrachtet den erdichteten Arbeitszeitbetrug, eine überzogene Abmahnung, die Kritiken und die unberechtigte fristlose Kündigung als Mobbing. Ein Schmerzensgeldanspruch von Höhe von 893.000 Euro sei dafür gerechtfertigt.

Das Gericht sah dies anders. Soweit die Klägerin kritisiert worden sei, stelle nicht jede überzogene Abmahnung, unwirksame Kündigung oder gar jede nicht gerechtfertigte Kritik eine Verletzung ihrer Persönlichkeit dar. Eine außerordentliche Kündigung ist auch kein Indiz für Mobbing. Zwar habe die Stadt den Arbeitszeitbetrug letztlich nicht nachweisen können. Es habe aufgrund der Beobachtungen der Stadt über die Anwesenheit der Klägerin am Arbeitsplatz und die Arbeitszeitaufzeichnungen für die Kündigung aber einen nachvollziehbaren Anlass für die Kündigung gegeben. Ein Sachverhalt, der eine Schmerzensgeldzahlung begründe, sei damit nicht gegeben. Die Klage auf Schmerzensgeld war daher abzuweisen.

(Quelle: PM von nrwe.de, Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 3.2.2012, 3 Ca 1050/10; Rechtsstreit ist zurzeit beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter 17 Sa 602/12 anhängig.)

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