Mobiler Blitzer auf der BAB 13, in Höhe km 75,02 zw. AS Bronkow und Calau, in FR AS Calau- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten, Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV?

Dann kann der zeitnah zu erlassene Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab 21 km/h über dem Limit drohen ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 70 €. Ab 26 km/h sind es schon 80 €, ein Punkt und 80 €. Dies erhöht sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Geblitzt wurden Sie von einem Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe der Helligkeitsunterschiede bestimmt, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden.

Dadurch können aber schon einfache Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung negativ beeinflussen.

Auch moderne LED-Scheinwerfer können zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen. Die für das menschliche Auge nicht wahrnehmbaren Lichtintervalle verursachen eine verzerrte Datenaufnahme.

Erfolgt die Aufstellung des Gerätes nicht exakt parallel zur Straße und ist auch noch die Fahrbahnneigung nicht exakt eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Diese führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.

Daher wird eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz  mit dem Gerät gefordert. Befindet sich ein entsprechender Fortbildungsnachweis nicht in der Akte, ist die Messung keine rechtmäßige Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist bei einer Überprüfung nicht mehr sicher nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug oder ein anderes gemessen wurde. Daher hat unter anderem das Amtsgericht Lübben einen Betroffenen freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung  geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte  und deswegen nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete handelte und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation dieses Fahrzeuges steht. Diese Rechtsprechung gilt an allen Amtsgerichten in Brandenburg.

Häufig ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.








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