Mobiler Blitzer in Hamburg, Alsterkrugchaussee 224, i. R. Stadtauswärts- Hilfe vom Fachanwalt!

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Wenn Sie hier vom Blitzer erfasst wurden, stehen die Chancen sehr gut, dem drohenden Bußgeld, Punkten und Fahrverbot zu entkommen.

Eingesetzt wird nämlich ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed, dessen Fehlerquellen Gegenstand zahlloser Testreihen waren und sind.

Die Messmethode ist einfach erklärt. Es werden auf einer Entfernung von 10 bis 75 Metern Laserimpulse ausgestrahlt, die von den ankommenden Fahrzeugen zum Gerät zurückgesandt werden. Mittels der hieraus bestimmten Werte kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und damit auch die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald der zulässige Höchstwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch kommt es natürlich auf diese Entfernung auch zu einer Strahlenausweitung. Diese führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenanalyse und damit einer nicht zutreffenden Geschwindigkeitsberechnung. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetretene sein.

Außerdem werden bei weit über der Hälfte aller Vorgänge ie relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Nicht selten erfolgt die Einstellung des Scanwinkels nicht mit der notwendigen Sorgfalt. Allerdings führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten die gemessene Geschwindigkeit korrekt einem Fahrzeug zuzuordnen. Dann ist das abgebildete Fahrzeug jedenfalls nicht Gegenstand des angegebenen Messvorgangs.

Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung ebenfalls keine Grundlage für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung abgelaufen, wird die gesamte Testreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl verdeutlicht die Möglichkeiten, die der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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