Mobiler Blitzer in München, Tegernseer Landstraße, Hausnummer 174, Ri. Südost- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sollten Sie einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Straubing erhalten haben, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger helfen, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. 

Verwendet wird hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist eines der am meisten angewendeten aber auch umstrittensten Messgeräte Deutschlands.

Die Geschwindigkeit wird mit einer Laser- Puls- Laufzeit- Messung ermittelt. Reflektierte Laserstrahlen ermöglichen die Berechnung der Geschwindigkeit und die Bestimmung der Fahrzeugkomtur.

Allerdings führen bei etwa 50 % aller Messungen Verzerrungen der Rückstrahlsignale zu falschen Messergebnissen. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Der Messbereich beträgt 20m bis 50m vor dem Blitzer. Bei mehr als jeder zweiten Messung werden die relevanten Daten außerhalb von diesem gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Vor der Inbetriebnahme muss unbedingt der richtige Scanwinkel eingestellt werden. Dieser ist für die Justierung auf die Fahrbahnneigung verantwortlich. Sehr oft geschehen hier Ungenauigkeiten. Das Ergebnis sind sogenannte "Schrägmessungen", die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Der Blitzer hat auch Zuordnungsschwierigkeiten, so bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz stattfand, kann nach der Rechtsprechung nicht von einer verwertbaren Messung ausgegangen werden.

Das Gleiche gilt, sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass alle nötigen Schritte eingeleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt werden. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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