Mobiler Blitzer: Senden, BAB A /, Abschnitt 760, km 0,0, Ast F-M, Ri. Füssen- Häufig Fehler bei der Messung!

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Am Beginn des Abschnitts 760 der Bundesautobahn bei Senden, an der Abzweigung zur Fahrtrichtung Füssen, befindet sich eine mobile Kontrollstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zuständig für die Ahndung etwaiger Verstöße ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing. Zum Einsatz kommt ein mobil betriebenes Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed der Firma Vitronic.

Diese Stelle liegt verkehrsstrategisch günstig: Sie befindet sich in einem Bereich mit hoher Auffahrdichte und ist durch die geänderten Verkehrsführungen an Autobahnkreuzen und -dreiecken besonders fehleranfällig. Gerade dort, wo Fahrer stark auf die Orientierung und Spurwahl achten müssen, passieren unbewusste Geschwindigkeitsüberschreitungen schnell – was die Attraktivität für mobile Messungen erhöht.

Funktionsweise des PoliScan Speed

Das PoliScan Speed-System arbeitet auf Basis der LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Es sendet im Messbetrieb gebündelte Laserimpulse in einen bestimmten Bereich – auf der Autobahn in der Regel rund 75 Meter weit. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchqueren, reflektieren die ausgesandten Signale. Anhand der Laufzeit der Impulse kann das Gerät berechnen, wie schnell sich das Fahrzeug bewegt hat. Daraus ergibt sich eine Geschwindigkeitsmessung auf Basis der Weg-Zeit-Berechnung.

Zusätzlich wird ein Beweisfoto erzeugt, bei dem das betroffene Fahrzeug durch einen automatisch gesetzten Rahmen markiert ist. In der Theorie soll dies eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. In der Praxis entstehen jedoch immer wieder erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit dieses Verfahrens – insbesondere bei mobilen Einsätzen.

Typische Fehlerquellen bei mobilen Messstellen

Gerade bei mobil aufgebauten Geräten wie an dieser Stelle bei Senden treten häufig Fehler auf, die die Messung insgesamt angreifbar machen:

  • Auffächerung der Laserimpulse: Da der erfasste Bereich relativ lang ist, kann es zu einer ungewollten Streuung der ausgesandten Signale kommen. Das führt dazu, dass die reflektierten Rückmeldungen verzerrt beim Sensor ankommen – ein Fehler, der direkt die Geschwindigkeitsberechnung beeinflusst.

  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Sehr häufig befinden sich gleichzeitig zwei oder mehr Fahrzeuge im Erfassungsfeld. In diesen Fällen kann nicht mehr mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Objektzuordnung ist dann fehleranfällig.

  • Fehlausrichtung des Sensors: Damit die Messung korrekt funktioniert, muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bei mobilen Aufbauten wird dieser Punkt jedoch nicht immer präzise eingehalten. Schon kleine Winkelabweichungen führen zu deutlich überhöhten Geschwindigkeitswerten – ein klassischer Fehler, der sich oft erst im Nachgang durch technische Analyse offenbart.

  • Formale Mängel: Fehlen beispielsweise die Schulungsnachweise der Messbeamten oder ist das Messgerät zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gültig geeicht, darf das Messprotokoll rechtlich nicht verwertet werden. In solchen Fällen ist der Bußgeldbescheid anfechtbar oder wird vollständig aufgehoben.

Besonders gute Erfolgsaussichten bei einem Einspruch

Angesichts der aufgeführten technischen Schwächen ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dieser Messstelle oft erfolgreich – insbesondere dann, wenn der Fall durch einen erfahrenen Verteidiger geführt wird. Die Kombination aus fehleranfälliger Technik und häufig unklarer Zuordnung macht diese Stelle besonders angreifbar.

Rechtsanwalt Andreas Junge – ein bundesweit erfolgreicher Spezialist für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit als Verteidiger in Bußgeldverfahren tätig. Er kennt nicht nur die technischen Schwachstellen moderner Messsysteme wie dem PoliScan Speed, sondern arbeitet auch eng mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammen, um mögliche Fehler in der Messung exakt nachzuweisen. Seine Spezialisierung auf Verkehrsrecht und seine Erfahrung aus hunderten Verfahren machen ihn zu einem der besten Ansprechpartner für Betroffene.

Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, entstehen keine Kosten – auch eine Selbstbeteiligung wird durch Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Das Verfahren bleibt für den Betroffenen damit vollständig kostenfrei.

So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge

Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:

– über das Kontaktformular bei anwalt.de
– per E-Mail an: junge@jhb.legal
– telefonisch über die Kanzleinummer: 030 39839032
– bei dringenden Fällen auch mobil: 0179 2346907

Wenn Sie an dieser Messstelle bei Senden geblitzt wurden, lohnt sich der Einspruch – insbesondere mit einem erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite.

Foto(s): Andreas Junge

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