Mobilfunkrechnung prüfen

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Wer von seinem Mobilfunkanbieter eine Abrechnung erhält, kann diese nur innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Erforderlich ist dabei auch, dass die Beanstandung konkret erfolgt. Nur allgemeines Bestreiten der Rechnung reicht dabei nicht aus und ist deshalb unwirksam. Dies hat zuletzt das Landgericht Heidelberg entschieden.


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