Modernisierung des Personengesellschaftsrecht. ‼️ÄNDERUNG ZUM 01.01.2024‼️

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Das MoPeG bringt wesentliche Änderungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich. Nach dem bisherigen Regelungskonzept der §§ 705 ff. BGB war die GbR eine nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft, die für eine begrenzte Anzahl von Einzelgeschäften gegründet wurde. In der Praxis sind jedoch viele GbRs auf Dauer angelegt und verfolgen Zwecke, die eine Teilnahme am Rechtsverkehr erfordern. Dieses Bedürfnis hat der Bundesgerichtshof aufgegriffen und der GbR im Jahr 2001 Rechtsfähigkeit und 2009 Grundbuchfähigkeit zuerkannt.

Mit dem neuen Gesetz wird die Rechtsfähigkeit der GbR weiter gestärkt. Die GbR kann nun selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Dies erleichtert die Teilnahme am Rechtsverkehr und bietet den Gesellschaftern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Gesellschaftsverträge.

Für Unternehmen und Rechtsanwälte bedeutet das MoPeG eine Anpassung an moderne Geschäftspraktiken und eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist ein maßgeblicher Schritt, um das deutsche Gesellschaftsrecht zukunftsfähig zu machen.

Die Vorteile des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)sind vielfältig und zielen darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die heutigen wirtschaftlichen Anforderungen und die Praxis anzupassen.

Wesentliche Vorteile sind :

  1. Rechtsfähigkeit der GbR: Das MoPeG anerkennt die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), was bedeutet, dass eine GbR nun selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann.

  2. Einführung eines Gesellschaftsregisters: Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts wird ein Gesellschaftsregister eingeführt, was zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führt1.

  3. Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse: Die Haftungsverhältnisse werden flexibler gestaltet, insbesondere für Angehörige Freier Berufe, was die Gründung und Führung von Gesellschaften erleichtert.

  4. Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten: Das MoPeG schafft Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten in Personenhandelsgesellschaften.

  5. Anpassung an moderne Geschäftspraktiken: Das Gesetz passt das Personengesellschaftsrecht an moderne Geschäftspraktiken an und macht es zukunftsfähig.

  6. Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Für Unternehmen und Rechtsanwälte bedeutet das MoPeG eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Diese Änderungen sollen die Gründung und Führung von Personengesellschaften erleichtern, die Teilnahme am Rechtsverkehr verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Es ist ein wichtiger Schritt, um das deutsche Gesellschaftsrecht an die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft anzupassen.

Bei rechtlichen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Marcel Timper Rechtsanwalt
Klepper & Partner Rechtsanwälte PartGmbB Grünstr. 16, 58095 Hagen


Foto(s): www.klepper-partner.de

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