Möbelkaufvertrag: Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht, Stornierungskosten, Falschberatung und andere Fragen zum Möbelkauf.

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1. Einführung

Der Kauf von Möbeln ist eine Entscheidung, die oft mit viel Freude, aber auch mit einer gewissen Verbindlichkeit einhergeht. Nicht selten kann es vorkommen, dass man nach dem Abschluss eines Möbelkaufvertrags aus verschiedenen Gründen die Entscheidung revidieren möchte. 

In solchen Fällen rückt die Frage nach den Möglichkeiten zur kurzfristigen Auflösung eines Möbelkaufvertrages in den Mittelpunkt. Ebenso ob und in welcher Höhe mit einer Aufhebung des Vertrags Stornierungskosten anfallen.

Ein Möbelkaufvertrag birgt verschiedene rechtliche Aspekte, die sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer von Bedeutung sind. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Punkte, die bei einem Möbelkauf zu beachten sind, darunter das Widerrufs- und Rücktrittsrecht sowie die Handhabung von Mängeln, Stornierungskosten etc.


2. Vertragsart eines Möbelkaufvertrages

Ein Möbelkaufvertrag ist rechtlich als Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zu klassifizieren. 

Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Möbel zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Auf der anderen Seite ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Möbel abzunehmen. 

Dieser Vertragstyp kann sowohl in einem Ladengeschäft als auch online abgeschlossen werden, wobei unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen gelten können.


3. Rechte und Pflichten der Parteien bei einem Möbelkaufvertrag

Die Hauptpflicht des Verkäufers besteht darin, dem Käufer die Möbel frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB). Der Käufer hingegen ist zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Möbel verpflichtet (§ 433 Abs. 2 BGB). 

Beide Parteien müssen die im Vertrag festgelegten Bedingungen einhalten, wobei besondere Aufmerksamkeit auf Lieferbedingungen, Zahlungsfristen und Garantievereinbarungen zu legen ist.


4. Fälligkeit der Leistung

Die Fälligkeit der Leistung, also der Zeitpunkt, zu dem die Möbel geliefert und der Kaufpreis gezahlt werden muss, wird in der Regel im Vertrag festgelegt. 

Fehlt eine solche Vereinbarung, so tritt die Fälligkeit gemäß § 271 BGB sofort ein. 

Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über die Fälligkeit im Klaren sind, um Verzugszinsen oder Lieferverzögerungen zu vermeiden.


5. Besteht ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht?

Ein Widerrufsrecht ist typischerweise bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB gegeben. Dies bedeutet, dass Käufer, die Möbel online oder über einen Katalog bestellen, in der Regel das Recht haben, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. 

Bei einem Kauf im Geschäft besteht dieses Recht normalerweise nicht, es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart. 

Ein Rücktrittsrecht kann sich aus den §§ 323, 437 Nr. 2, 440 BGB ergeben, insbesondere wenn die gelieferten Möbel Mängel aufweisen. In diesem Fall kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

Ansonsten ist der Vertrag rechtsgültig und muss erfüllt werden. Häufig gewähren die Möbelhäuser jedoch die Möglichkeit, "einvernehmlich" den Vertrag gegen Bezahlung einer Stornierungsgebühr aufzuheben.


6. Wie ist bei Mängeln an der Kaufsache zu verfahren?

Liegt ein Mangel vor, wie in § 434 BGB definiert, hat der Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, den Mangel zu beheben oder ein mangelfreies Ersatzprodukt zu liefern. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB) oder den Kaufpreis mindern (§ 437 Nr. 2 BGB). In bestimmten Fällen kann der Käufer auch Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 437 Nr. 3 BGB).


7. Die Thematik "Stornierungsgebühr" beim Möbelkaufvertrag

Die Frage, ob ein Möbelhaus Stornierungskosten bei Nichtabnahme verlangen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Vertrags, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Möbelhauses und die spezifischen Umstände des Einzelfalls. Prinzipiell ist ein Möbelhaus hier jedoch erst einmal in der besseren Rechtsposition, da es sich auf die Erfüllung des geschlossenen Vertrages berufen kann.

Viele Möbelhäuser haben in ihren AGB Klauseln zu Stornierungskosten. Diese Klauseln müssen jedoch angemessen und transparent sein, um wirksam zu sein. Sie sollte sich in der Regel an den tatsächlich entstandenen Kosten und dem entgangenen Gewinn des Verkäufers orientieren. Pauschale Stornogebühren sind möglich, müssen aber ebenfalls verhältnismäßig sein.

Unangemessen hohe Stornierungskosten könnten als unzulässige Benachteiligung des Kunden angesehen werden und wären damit unwirksam.


8. Sonderfall "Falschberatung" und Aufhebung des Kaufvertrages

Eine Falschberatung stellt einen Sonderfall zu den vorgenannten rechtlichen Mechanismen von Leistung und Gegenleistung sowie wirksamen Vertragsschluss dar.

Wird ein Möbelkaufvertrag durch Falschberatung, falsche Angaben des Verkäufers, falschen Zusicherungen etc. beim Käufer veranlasst, kann hierin eine argliste Täuschung zum Vertragsschluss gegeben sein, welche eine Anfechtung nach § 123 BGB ermöglicht.

Mit wirksamer Anfechtung wird ein geschlossener Vertrag rückwirkend aufgehoben. D. h. es können auch keine Stornierungskosten erhoben werden.

Eine Anfechtung kommt auch in Frage, wenn sich die Käufer bei Vertragsschluss über wesentliche Inhalte und Umstände des Vertrages geirrt haben (Kaufpreis, Leistungsumfang, Kaufgegenstand etc.).

Als Rechtsfolge ergibt sich die rückwirkende Auflösung des Vertrags und die Rückabwicklung der Leistung bzw. die Aufhebung der Zahlungspflicht.


9. Fazit

Der Möbelkaufvertrag ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl für Käufer als auch für Verkäufer wichtige Rechte und Pflichten beinhaltet. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der vertraglichen Vereinbarungen ist entscheidend, um Rechte effektiv geltend zu machen und Pflichten korrekt zu erfüllen. 

Insbesondere die Bindungspflichten an den Vertrag, aber auch die Möglichkeiten, wie ein solcher Vertrag aufgelöst werden kann, ist nicht selten Gegenstand von Streitigkeiten.

Bei Unklarheiten oder Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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