Möglicherweise sittenwidrige Darlehen

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In der Finanzwelt tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen Darlehensverträge als sittenwidrig eingestuft werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Krediten französischer Großbanken. Viele Kunden, die solche Darlehen aufgenommen haben, sollten ggf. ihren Darlehensvertrag anwaltlich überprüfen.

Sittenwidrigkeit und Rückabwicklung von Darlehen

Ein Darlehensvertrag kann als sittenwidrig gelten, wenn die Bedingungen des Vertrags eine unangemessene Benachteiligung des Kreditnehmers darstellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Zinsen erheblich über dem marktüblichen Niveau liegen oder wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend geprüft wurde.

Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn:

  • Der Zinssatz deutlich über dem marktüblichen Niveau liegt.
  • Die Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht ausreichend geprüft hat.
  • Der Kunde durch versteckte Kosten oder unfaire Klauseln benachteiligt wird.

Rückabwicklung bedeutet, dass der Darlehensvertrag rückgängig gemacht wird. Der Kunde erhält die gezahlten Raten und Zinsen zurück, während die Bank die Darlehenssumme zurückfordert. Dabei wird der Darlehensnehmer so gestellt, als hätte der Vertrag nie bestanden.

Unzureichende Kapitaldienstfähigkeitsprüfung

Ein weiterer Punkt, der zur Sittenwidrigkeit eines Darlehens führen kann, ist die unzureichende Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Banken sind verpflichtet, vor der Vergabe eines Darlehens zu prüfen, ob der Kunde in der Lage ist, die monatlichen Raten zu bedienen. Wird diese Prüfung vernachlässigt, kann der Kreditvertrag unwirksam sein.

Reduktion auf marktüblichen Zinssatz

Wenn ein Darlehensvertrag sittenwidrig hohe Zinsen enthält, kann eine Reduktion auf den marktüblichen Zinssatz gefordert werden. Der marktübliche Zinssatz ist der durchschnittliche Zinssatz, den vergleichbare Kreditnehmer zur gleichen Zeit für ähnliche Darlehen zahlen würden.

Eine Reduktion auf den marktüblichen Zinssatz kann erhebliche Ersparnisse bringen. Beispielhaft kann ein Kreditnehmer bei einem Darlehen über 100.000 Euro und einer Reduktion des Zinssatzes von 12% auf 4% mehrere tausend Euro an Zinszahlungen sparen.

Vorzeitige Ablösen und Umschuldungen

Kunden, die feststellen, dass ihr Darlehensvertrag sittenwidrig ist, können in Erwägung ziehen, das Darlehen vorzeitig abzulösen oder umzuschulden. Vorzeitige Ablösung bedeutet, dass der Kreditnehmer den verbleibenden Darlehensbetrag auf einmal zurückzahlt und so den Vertrag beendet.

Eine Umschuldung beinhaltet die Aufnahme eines neuen Darlehens zu besseren Konditionen bei einer anderen Bank, um das bestehende Darlehen abzulösen. Durch die Umschuldung können Kunden von niedrigeren Zinsen und besseren Vertragsbedingungen profitieren.

Rückforderungen gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen

Bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens verlangen Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr soll die entgangenen Zinsen der Bank ausgleichen. Wenn jedoch der ursprüngliche Darlehensvertrag sittenwidrig war, kann der Kunde die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern.

Professionelle Hilfe durch einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

In komplexen Fällen, wie der Überprüfung von Darlehensverträgen auf Sittenwidrigkeit und der Durchsetzung von Rückabwicklungen oder Rückforderungen, ist die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtslage prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten.

Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:

Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehensverträgen. Ein professioneller Anwalt kann eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Versicherung stellen und so sicherstellen, dass der Kunde keine finanziellen Risiken eingeht.

Keine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten, den Rechtsweg zu beschreiten. Ein Prozesskostenfinanzierer kann die Kosten übernehmen und im Erfolgsfall einen Teil der Erstattungen erhalten. Dies ermöglicht es auch finanziell weniger gut gestellten Kunden, ihre Rechte durchzusetzen, wenn eine Verfahrenskostenhilfe nicht gewünscht ist.

Fazit

Möglicherweise sittenwidrige Darlehen aus Altbeständen französischer Großbanken können erhebliche finanzielle Belastungen für die Betroffenen darstellen. Eine Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt kann aufzeigen, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist und welche Schritte unternommen werden können, um eine Rückabwicklung oder Umschuldung zu erreichen. Kunden sollten nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre finanziellen Interessen zu schützen und erhebliche Ersparnisse zu erzielen.

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