Mögliches Autokartell: Automobilaktien stehen unter Druck – Klagewelle droht

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Die Ereignisse rund um den „Dieselskandal“ weiten sich immer weiter aus. Längst betrifft der Skandal nicht nur den Volkswagenkonzern und dessen Aktionäre sowie Fahrzeugkäufer. Es verdichten sich die Meldungen über verbotene Absprachen der Autohersteller Audi, BMW, Daimler, Volkswagen und Porsche. Längst handelt es sich nicht mehr „nur“ um einen Abgasskandal. Der Artikel in der Ausgabe des Spiegel vom 22.07.2017 geht weit darüber hinaus. Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel soll es seit den 1990er Jahren in diversen Arbeitskreisen zu mehr als tausend Treffen gekommen sein. Die Unternehmen stimmten sich über die Größe der AdBlue Tanks ab. Hierbei handelt es sich um ein Harnstoffgemisch, welches Stickoxide in Wasser und Stickstoff aufspaltet. Aus Kostengründen sollen sich die Autobauer auf unterdimensionierte Tanks verständigt haben, welche auf Dauer nicht mehr ausreichen, um die Abgase in der gesetzlich vorgeschriebenen Form mechanisch zu reinigen. Die Vermutung liegt nahe, dass dazu übergegangen wurde, die Abgaselektronik zu manipulieren.

Außerordentliche Aufsichtsratssitzung bei VW

Laut Spiegel kam der neue „Kartellskandal“ durch eine Art Selbstanzeige von Volkswagen ins Rollen. Volkswagen soll mit einem Schriftsatz vom 04.07.2016 gegenüber der EU-Kommission den Verdacht der Beteiligung an einem mutmaßlichen Kartell geäußert haben. Während sich Daimler, Audi, BMW und Porsche gegenwärtig noch bedeckt halten, hat Volkswagen für seine Aufsichtsräte für kommenden Mittwoch, den 26.07.2017 in einer außerordentlichen Sitzung zusammengerufen.

Wertverluste drohen für Investoren und PKW-Besitzer

Den Schaden haben nunmehr die Dieselkäufer der betroffenen Marken. Sollte es zu Fahrverboten in Innenstädten kommen, ist das Fahrzeug nicht wie gewohnt zu gebrauchen. Hinzu kommt, dass mit einem Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge zu rechnen ist. Aber auch die Aktionäre müssen sich auf unruhige Zeiten gefasst machen. Aus Furcht vor Strafzahlungen in Milliardenhöhe stehen Automobilaktien weiter unter Druck.

Verbraucherschützer rechnen mit Klagewelle gegen Autobauer

Laut Handelsblatt rechnet Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller wegen des Kartells mit einer Klagewelle. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung geht er von Zehntausenden Verfahren aus, in denen Autokäufer Schadensersatz für überteuerte Fahrzeuge verlangen werden. Wegen der Absprachen der Hersteller hätten viele Kunden einen „möglicherweise viel zu hohen Preis“ für ihre Autos gezahlt, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Widerruf PKW-Darlehen und weitere Ansprüche

Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geht davon aus, dass neben möglichen kaufrechtlichen Ansprüchen die Käufer betroffener Fahrzeuge zunächst einen möglichen Widerruf der Fahrzeugfinanzierung prüfen sollten. Aktionäre und Investoren sollten sich ebenfalls informiert halten. Wir sehen gute Aussichten, erlittene Schäden im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen. Hinsichtlich der Kartellvorwürfe ist es noch zu früh, zuverlässige Aussagen zu treffen. Jedoch bestehen weitere Anspruchsgrundlagen, welche ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen kann. Gerne können sich Investoren und Aktionäre der betroffenen Fahrzeughersteller schon jetzt bei der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann unverbindlich registrieren und weitere Informationen erhalten. Mit zunehmendem Zeitablauf werden auch Verjährungsvorschriften und der Ausgang von Parallelverfahren entscheidend sein. 

Zusammengefasst haben geschädigte Verbraucher, Wettbewerber und Kapitalanleger folgende Ansprüche:

  • Schadensersatz bei PKW und Nutzfahrzeugen wegen überhöhten Preisen
  • Schadensersatz wegen falscher und/oder fehlender Kapitalmarktinformation
  • Schäden von Wettbewerbern und Zulieferern

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren kompetent und erfahren im Kapital.

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 27 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.



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