Möglichkeit einer vorgezogenen Rente kein Kriterium zur Absenkung der Abfindung bei Massenentlassung

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Eine Schwerbehinderung mit der Folge der Möglichkeit vorzeitigen Rentenbezugs aufgrund Schwerbehinderung kann nicht als Kriterium zur Senkung einer Abfindung bei Massenentlassung herangezogen werden, LAG Hamm, 02.06.2016, Az.: 11 Sa 1344/15.

Bekanntlich dürfen rentennahe Jahrgänge bei einer Abfindung etwas schlechter gestellt werden als die jüngeren Kollegen. 

Dies gilt nach dem Urteil des LAG Hamm, wie oben zitiert, jedoch nicht für schwerbehinderte Arbeitnehmer, die deswegen theoretisch eine frühere Rente beziehen können. 

Im vorliegenden Fall war ein schwerbehinderter Arbeitnehmer an einem zwischenzeitlich geschlossenen Produktionsstandort eines Autoherstellers beschäftigt. Nach einen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossenen Tarifvertrag sollten Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen erhalten. Diese berechneten sich nach dem Tarifvertrag unter anderem auch danach, wann eine frühestmögliche Beanspruchung der gesetzlichen Rente möglich war. 

Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern wurde im TV auf die erstmalige Möglichkeit des Bezugs einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen für schwerbehinderte Menschen abgestellt und aufgrund dessen eine niedrigere Abfindung errechnet.

Mehrere schwerbehinderte Arbeitnehmer des Konzerns gingen gegen diese Abfindungsberechnung vor und vertraten die Auffassung, wegen ihrer Schwerbehinderung diskriminiert worden zu sein. Sie klagten auf Zahlung einer höheren Abfindung, da der Rückgriff auf die vorgezogene Rentenbezugsmöglichkeit mit Abschlägen eine unzulässige Benachteiligung darstelle. 

Das LAG Hamm teilte diese Auffassung und sprach den Klägern eine höhere Abfindung zu. Die Berechnung der Abfindung unter Berücksichtigung der vorzeitigen Rentenbezugsmöglichkeit für Schwerbehinderte stelle eine Diskriminierung dar, die sachlich nicht gerechtfertigt sei. Aufgrund dieses Umstandes konnten die Arbeitnehmer eine Anhebung der Anpassung einfordern. 


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