MONTRANUS Medienfonds - Gute Aussichten für Anleger, Gerichte verurteilen Banken, Anwälte helfen

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Anleger der Hannover Leasing Medienfonds Montranus I bis III haben gute Aussichten ohne Schaden aus den Filmfonds rauszukommen. Erste Gerichte verurteilen Banken. Anwälte vertreten Anleger.

Die Montranus Medienfonds I bis III (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) der Hannover Leasing wurden von Sparkassen in den Jahren 2003 bis 2005 an Anleger vermittelt. Hauptargument bei dem Verkauf der Fonds war die Steuerersparnis, die Anleger im Beitrittsjahr genießen sollten. 2009 hat die Finanzverwaltung für Medienfonds mit Defeasance Struktur mitgeteilt, dass im Beitrittsjahr nur geringe Beträge steuerlich geltend gemacht werden können. Die Folge war nun, dass auf die Anleger der Montranus Medienfonds erhebliche Steuernachforderungen zzgl. 6 % Zinsen zukamen.

An den Montranus Medienfonds haben sich ca. 9000 Anleger mit einem Volumen von über € 700 Mio. beteiligt. Die Montranus Filmfonds sahen eine obligatorische Fremdfinanzierung eines Teils der Einlage durch die Helaba Dublin vor. Anleger der Montranus Medienfonds mussten daher nur einen Teil der Einlage in bar erbringen.

Anleger der Montranus Medienfonds sind nun enttäuscht von der Anlage und der Beratung der Sparkasse. Zum einen ist die versprochene steuerliche Wirkung nicht eingetreten, zum anderen entwickeln sich die Fonds nicht wie vorhergesagt. Anleger wurden meist nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt. Bei den Montranus Medienfonds waren Hinweise auf folgende Punkte notwendig:

  • Es besteht ein Totalverlustrisiko.
  • Die steuerliche Anerkennung war 2003 bis 2005 nicht sicher.
  • Ausschüttungen müssen wegen §§ 171, 172 HGB möglicherweise zurückgezahlt werden.
  • Es besteht kein funktionierender Zweitmarkt an dem die Montranus Medienfonds verkauft werden können.
  • Weitere Risiken von Medienfonds.
  • Innenprovisionen von mehr als 15 % müssen aufgedeckt werden.
  • Über erhaltene Rückvergütungen muss eine Sparkasse aufklären, ein Hinweis auf das Agio allein reicht dazu nicht aus.

Wurden Anlegern diese Punkte nicht näher erläutert, steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu, mit dem sie ohne Schaden aus den Montranus Medienfonds rauskommen können. Ein erstes Landgericht hat nun eine Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt (nicht rechtskräftig).

Weitere Landgerichte (nicht rechtskräftig) haben nun die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Montranus Medienfonds I und II verurteilt, weil die Widerrufsbelehrung in dem obligatorischen Darlehensvertrag falsch ist. Anleger der Montranus Medienfonds können daher noch heute die Montranus Medienfonds widerrufen. Die Folge ist, dass die Einlage zurückgezahlt werden muss und keine Zahlungen auf das Darlehen zu erbringen sind. Das Positive an diesen Urteilen, dass sie auf alle Anleger mit derselben Widerrufsbelehrung übertragbar sind. Anleger haben daher gute Aussichten, ohne Verlust aus der Anlage rauszukommen.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds vertritt, sieht gute Aussichten für Anleger (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG). Zu achten ist unbedingt auf die Verjährung, die nach dem 31.12.2011 eintreten kann.

Für unverbindliche Informationen können Sie uns telefonisch kontaktieren. Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/hannover-leasing-montranus-medienfonds-sparkasse-zu-schadensersatz-verurteilt


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