MONTRANUS Medienfonds Hannover Leasing - Was Anleger tun können (Steuernachzahlungen, Klage, Schadensersatz)

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Anleger der Montranus Medienfonds der Hannover Leasing sollten vor dem Eintritt der Verjährung handeln!

Bei den Medienfonds MONTRANUS I, II, III der Hannover Leasing (Beteiligungsangebot Nr. 143, MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 158, MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, Beteiligungsangebot Nr. 166, MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG) droht für viele Anleger mit dem Schluss des Jahres die Verjährung ihrer Ansprüche. Deshalb bereitet die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH derzeit verschiedene Klagen gegen die Berater vor.

Es können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn falsch beraten wurde. In vielen Fällen wurde die steuerliche Seite hervorgehoben, ohne auf die bestehenden Risiken der MONTRANUS Medienfonds der Hannover Leasing hinzuweisen. Gerade die steuerliche Seite stellt sich im Moment als Katastrophe für die Anleger heraus. Anleger der MONTRANUS Medienfonds können ohne Schaden aus der Anlage herauskommen. Daneben können Ansprüche gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, bestehen.

Anleger der MONTRANUS Medienfonds sollten dringend handeln, da zum Jahresende die Ansprüche zu verjähren drohen.

Hilfe und Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/montranus-i-ii-iii-hannover-leasing-medienfonds-verjaehrung-droht-klage-auf-schadensersatz-wird-eing


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