Motel One Datenleck bin ich betroffen prüfen

  • 2 Minuten Lesezeit

Datenleck Motel One: Prüfung und Schadensersatz

Was war passiert?

Am 07. Juli 2023 wurde bekannt, dass es bei der Hotel-Gruppe Motel One zu einem Datenleck gekommen ist. Anfang Oktober sind dann mehrere TByte Daten, sowie Millionen Dateien von Motel One im Darknet aufgetaucht. 

Betroffen sind Kunden, die zwischen 2019 und 2023 in einem Motel One übernachtet haben. Einzelne Daten reichen nach Medienberichten bis 2013 zurück. 

Auch wenn Hotel Sprecher sich um Schadensbegrenzung bemühen und das Unternehmen seine Sicherheitseinstellungen verbessert hat, dürften betroffene Gäste weiterhin beunruhigt und besorgt sein, dass Ihre persönlichen Daten im Darknet aufgetaucht sind.

Datenleck-Check: Motel One

Waren Sie zwischen 2013 und September 2023 Gast in einem Motel One Hotel?

Unsere Kanzlei kann Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen unterstützen. 

Motel One Hackerangriff: Welche Daten sind betroffen?

Die Daten, die möglicherweise betroffen sind, umfassen: 

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, in manchen Fällen auch das Geburtsdatum
  • Kreditkartendaten (Name, Kartennummer, Ablaufdatum, CVV in manchen Fällen)
  • Buchungsdaten, d.h. wann haben Sie wo übernachtet, wer waren die Gäste, welches Zimmer hatten Sie gebucht. 

Aus den Buchungsdaten lassen sich also deutlich mehr Informationen ablesen, als manchem lieb sein mag. Gerade wenn man die Reisepläne aus guten Gründen geheim halten wollte oder nicht offenlegen mag, mit wem man in welchem Hotel eingecheckt hat, kann sich aus den Daten unangenehmes ergeben. Dass professionelle Hacker die Daten durchsuchbar und sich auf die Suche nach geeigneten Opfern machen, ist nicht schwer vorzustellen. 

Gerade wenn die Daten mit anderen Daten aus weiteren Datenlecks verknüpft werden, kann sich daraus eine unangenehme Mischung an Daten ergeben, die viele gerne geheim gehalten hätten.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Wenn Ihre Daten in dem Datenleck veröffentlicht wurden, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Je persönlicher und potentiell gefährlicher die erlangten Daten sind, desto höher kann der Schadensersatz ausfallen. 

Insbesondere, da es nach den Datenschutzvorschriften eigentlich erforderlich, Daten die vom Unternehmen nicht mehr benötigt werden und für die es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gibt, wären unverzüglich zu löschen. Warum bis zu 10 Jahre alte Daten in den Lecks gefunden wurden, wird derzeit nach Medienberichten von der bayerischen Datenschutzbehörde ermittelt.   

Wie kann ich Hilfe bekommen?

Unsere Kanzlei kann Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen unterstützen. 

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie von dem Datenleck betroffen sein könnten oder Fragen zu Ihren Ansprüchen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Foto(s): @ LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Appelt

Beiträge zum Thema