Datenleck bei MOTEL ONE - Datenschutz-Auskunft und Schadensersatz-Anspruch nach DSGVO prüfen

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Nach einem Hackerangriff auf die Hotelkette "Motel One" ist anscheinend eine erhebliche Anzahl von personenbezogenen Daten, wie Namen und Adressen sowie Reisedaten von Gästen, teilweise auch deren Kreditkartendaten gestohlen worden. Hierüber informiert die KHottél-Kette eigens auf Ihrer Website.


Wir raten Betroffenen dazu, eine umfassende Auskunft nach Art. 15 DSGVO, erweitert um Auskünfte bezüglich der etwaigen Betroffenheit aufgrund dieses Datenschutzvorfalles bei "Motel One" einzufordern und im Nachgang sodann zu prüfen oder anwaltlich prüfen zu lassen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bestehen kann. Sofern sensible Daten, wie etwas Ausweisdaten, Bank- und/oder Kreditkartendaten betroffen sind, ist durchaus ein mittlerer vierstelliger Schadensersatzbetrag denkbar.


Der EuGH hat hierzu schließlich kürzlich erst entschieden, dass bereits die vorliegend begründeten Befürchtungen eines Betroffenen vor einem potenziellen Missbrauch seiner personenbezogenen Daten durch Dritte, die durch ein Datenleck entstanden sind, für sich genommen bereits einen "immateriellen Schaden" im Sinne der DSGVO darstellen (EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023, Rechtssache C 340/21).



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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)




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