MPU unterhalb von 1,6 Promille vermeiden - Ausfallerscheinungen dokumentieren! ​VGH Bayern zeigt Härte.

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Wenn bei einer Fahrt unter dem Einfluss einer Blutalkoholkonzentration von 1,17 Promille nahezu keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden, stellt dies eine auf Alkoholmissbrauch hinweisende Tatsache dar. Zur Klärung von sich deshalb ergebenden Zweifeln an der Fahreignung ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten, sprich eine MPU, erforderlich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Position des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.20221, Az. 3 C 3.20) mit Beschluss vom 16.10.2023, Az. 11 CE 23.1306 bestätigt.


MPU unter 1,6 Promille möglich

Somit verfestigt sich die Position, wonach absolute Fahruntüchtigkeit im strafrechtlichen Sinne (ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille) und fehlende Ausfallerscheinungen den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen und eine MPU mit entsprechenden Abstinenznachweisen von den Fahrerlaubnisbehörden gefordert werden kann bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.


Vorsicht, Falle! Ärzte füllen Protokolle bei Blutentnahme oft ungenau aus

Als Verteidiger sind mir schon zahlreiche Fälle begegnet, in denen etwa die Polizeibeamten beim Mandanten Ausfallerscheinungen festgestellt haben, ja diese sogar meist der Anlass für die Kontrolle gewesen sind (Schlangenlinien, verwaschene Sprache usw.). Nachdem diese Beamten den Mandanten dann im Krankenhaus abgesetzt haben, überlassen sie ihn dem Arzt, der unter Zeitdruck die Blutabnahme durchführt und das dazugehörige Protokoll mit den Fragen zu den Ausfallerscheinungen schnell ausfüllt. Oftmals geschah dies, ohne dass der Mandant zuvor entsprechend untersucht worden ist. So kam es dann dazu, dass im Protokoll keine Ausfallerscheinungen vermerkt worden sind, obwohl diese jedoch vorhanden gewesen sind. Die Fahrerlaubnisbehörden beziehen sich bei der Anordnung der MPU dann aber auf das Protokoll.


Ausfallerscheinungen unbedingt dokumentieren lassen!

Es ist also notwendig, dass vorhandene Ausfallerscheinungen dokumentiert werden. Es ist darauf zu achten, dass das Blutentnahmeprotokoll korrekt ausgefüllt wird. Mitunter lässt sich der Sachverhalt etwa in der Hauptverhandlung noch retten.


Als erfahrener Verteidiger in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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