MS Fürth Schiffseigentum GmbH & CO KG: OLG Nürnberg verurteilt Bank zu Schadensersatz

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Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM konnte für seinen Mandanten die Rückabwicklung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Fürth GmbH & Co KG erreichen. Die beklagte Bank muss dem Kläger die gezahlte Einlage von rund 30.000,00 Euro Zug-um-Zug gegen Abtretung der Beteiligung zurückzahlen.

Das Oberlandesgericht führte aus: „Der Kläger kann von der Beklagten gemäß §§ 280 I 1, 311 II Nr. 1 BGB wegen schuldhafter Verletzung von Beratungspflichten Schadensersatz in Höhe von 29.297,74 Euro Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der von ihm gehaltenen Anteile an der MS Fürth Schiffseigentum GmbH & Co KG in Höhe von 30.000,00 Euro verlangen.“

Unser Mandant erwarb im Jahr 2007 nach einer Beratung durch die örtliche Sparkasse eine Beteiligung an dem Schiffsfonds in Höhe von 30.000,00 Euro zzgl. Agio. Dabei verschwieg die beratende Bank, dass sie für den Vertrieb der Anlage eine Provision aus dem Agio erhielt. Hierdurch verletzte die Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag, da Sie den Kunden über diesen Umstand hätte aufklären müssen.

Die beklagte Sparkasse hatte zwar in der I. Instanz behauptet, ihr sei nicht bekannt, dass sie eine aufklärungspflichtige Rückvergütung erhalten habe. Dass die Beklagte eine umsatzabhängige Provision aus den im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten und dem Agio erhalten hat, steht jedoch fest. Die Mitarbeiter der Sparkasse, die als Zeugen vernommen wurden, bestätigten, dass mindestens das Agio als Provision an die Beklagte zurückgeflossen sei und man dies dem Kunden verschwiegen habe.

Die Beklagte muss dem Kläger nun den ihm entstandenen Schaden ersetzen.

Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM

Rechtsanwälte Zimmermann, König & Kollegen



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