MS OS Bodrum steht vor der Insolvenz – Anlegern droht Totalverlust und Rückforderung der Ausschüttungen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Feederschiff MS OS Bodrum aus dem Dachfonds Ownership II steht offenbar vor der Insolvenz. Nach Angaben des fondstelegramms wurde das Vermögen der Fondsgesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 502 IN 13/13). „Die Anleger müssen nun nicht nur den Totalverlust ihres investierten Geldes fürchten, sondern auch damit rechnen, dass bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden", sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Das sollten die Anleger allerdings nicht einfach so hinnehmen, empfiehlt der erfahrene Jurist. „Die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen ist nicht so einfach. In anderen Fällen hat der BGH bereits entscheiden, dass dies nur möglich ist, wenn es eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag gibt", erklärt Cäsar-Preller.

Auch darüber hinaus seien die betroffenen Anleger nicht schutzlos gestellt. Gerade bei Schiffsfonds seien die Chancen groß, dass die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können, so der Fachanwalt. Diese können aus verschiedenen Gründen möglich sein. Häufig sei die Anlageberatung bereits fehlerhaft gewesen. Denn bei einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung dürfen nicht nur die Vorzüge der Kapitalanlage dargestellt werden, sondern auch die Nachteile müssen erläutert werden. „Diese Risikoaufklärung ist zwingend. So hätten die Anleger von Schiffsfonds darauf hingewiesen werden müssen, dass sie unternehmerische Beteiligungen erwerben - mit den entsprechenden Risiken", erläutert Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile oder auch die Insolvenz und der Totalverlust des investierten Geldes. „Von daher ist ein Schiffsfonds in der Regel nicht als Altersvorsorge geeignet", so Cäsar-Preller.

Darüber hinaus müssen die Anleger auch über Vermittlungsprovisionen, die die Bank möglicherweise erhalten hat, informiert werden. Laut Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Backs einen Hinweis liefern, ob die Bank ihre eigenen Interessen eventuell höher gestellt hat als die des Kunden.

Cäsar-Preller: „Eine mangelhafte Risikoaufklärung kann genauso den Anspruch auf Schadensersatz begründen wie das Verschweigen der Provisionen. Aber auch die Rückforderung von Ausschüttungen sollte nicht hingenommen werden, ohne von einem Fachanwalt die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de

www.caesar-preller.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema