Münchner Kanzlei mahnt ab - „Hüter der Erinnerung“

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) versendet im Namen der Studiocanal GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Hüter der Erinnerung – The Giver“.

Was fordert Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag setzt sich aus Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Den Abgemahnten wird illegales Filesharing vorgehalten. Mit der Abmahnung wird nicht etwa ein Download des Filmes „Hüter der Erinnerung – The Giver“ gerügt, sondern vielmehr das Anbieten durch einen unerlaubten Upload des US-amerikanischen Science-Fiction-Films auf einer Online-Tauschbörse zum Download an eine unbestimmte Anzahl von Personen.

Was tue ich, wenn ich abgemahnt wurde?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen einer illegalen Verwertung des Films „Hüter der Erinnerung – The Giver“, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Vielmehr legen wir Ihnen die folgenden Handlungsempfehlungen ans Herz: 

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Rechtsanwalt konsultieren!
  6. Frist wahren!

Abzuraten ist von der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass eine Verteidigung gegen die Abmahnung sinnlos ist.

Stattdessen empfehlen wir Ihnen, einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann Ihren Einzelfall rechtlich untersuchen und Ihnen Auskunft bezüglich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und der Frage der Haftung geben. Eine pauschale Beantwortung, ob und inwieweit Sie haften, ist nicht möglich, da es immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt.

Die meist vorformulierte Unterlassungserklärung kann Klauseln enthalten, die eine zu hohe Vertragsstrafe im Falle einer Zuwiderhandlung bestimmen oder ein Schuldanerkenntnis darstellen. Um solche für Sie negativen Angaben auszuschließen, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf langjährige Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Rufen Sie uns unter der Nummer: 030 965 35 854 für ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie auch eine anwaltliche Einschätzung Ihres Falles erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten