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Müssen Geldgeschenke der Schwiegereltern nach einer Trennung zurückgezahlt werden?

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Ein Paar erhielt 2011 von den Eltern der Frau ein Geldgeschenk in Höhe von mehr als 100.000 Euro, damit es sich eine Immobilie kaufen konnte.
  • Rund zwei Jahre später ging die nichteheliche Lebensgemeinschaft in die Brüche. 
  • Die Schwiegereltern forderten vom Ex-Partner ihrer Tochter rund die Hälfte ihrer Schenkung zurück. 
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 18.06.2019 ein Urteil über diesen Fall. Es lautet: Es kommt stets darauf an, wie lange die Beziehung hielt (Az.: X ZR 107/16).
     

Welchem Fall ging dem BGH-Urteil voraus?

Ein Paar lebte seit dem Jahr 2002 in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. 2011 kauften die beiden eine Immobilie in der Nähe von Berlin, um dort gemeinsam zu wohnen. Die Eltern der Frau unterstützen das Paar finanziell, indem sie ihnen für den Kauf des Hauses mehr als 100.000 Euro schenkten.

Zwei Jahre später ging die Beziehung – nach insgesamt elf gemeinsamen Jahren – jedoch in die Brüche. Die Eltern der Frau forderten folglich von deren Ex-Partner die Hälfte der Schenkung zurück – also rund 50.000 Euro – und zogen vor Gericht.

Klage der Eltern vor OLG Brandenburg erfolgreich

Die Klage der Eltern war in den Vorinstanzen von Erfolg gekrönt. Bevor der BGH ein Urteil fällte, beschäftigte sich zunächst das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im Rahmen eines Berufungsverfahrens mit diesem Fall.

Das OLG in Brandenburg an der Havel stand dem Beklagten eine kleine Summe der Schenkung zu, die sich aus der sogenannten Quotenrechnung ergab. Das Gericht zog für die Berechnung der Ansprüche die gemeinsamen Jahre nach der Schenkung anteilig von der zurückgeforderten Summe der Eltern ab.  

Wie fiel die Entscheidung des BGH aus?

Letztlich urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass größere Geldgeschenke der Eltern eines Ex-Partners nach der Trennung zurückgezahlt werden müssen – aber nur, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht. In allen anderen Fällen ist hingegen die Redewendung „Geschenkt ist geschenkt“ zutreffend. 

Für den BGH ist es auch nicht von Bedeutung, ob das Paar ohne Trauschein zusammengelebt hat oder verheiratet war. Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter aber klar, dass diejenigen, die einem Paar ein größeres Geldgeschenk machen, stets mit dem Ende der Beziehung rechnen müssen. Folglich ist eine Rückgabe eines Geschenks nach einer Trennung bzw. Scheidung nicht zwangsläufig verpflichtend – es kommt also auf den Einzelfall an. 

In dem vorliegenden Fall bedeutet das konkret: Der Beklagte muss den Eltern seiner Ex-Partnerin die Hälfte des Geldbetrages zurückzahlen. Laut BGH war die Trennung des Paares nach nur zwei Jahren, die nach der Schenkung vergingen, für die Eltern nicht zu erwarten gewesen.

Die Summe, die das OLG Brandenburg dem Beklagten bereits zugestanden hat, darf er dennoch behalten.

(KKA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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