Müssen Unternehmen AGB haben?

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Allgemeine Geschäftsbedingungen – auch bekannt als AGB – sind häufig verwendetes Mittel, um Verträge näher auszugestalten.

AGB werden in der Regel für eine Vielzahl an Verträgen vorformuliert, um so Vertragsschlüsse zu vereinfachen. So soll vermieden werden, dass bei jedem neuen Vertragsschluss die einzelnen Regelungen erneut ausgehandelt werden müssen. 

Besteht eine Pflicht zur Verwendung von AGB?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Es gibt keine grundsätzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Sie bringen jedoch große Vorteile mit sich. Sie erleichtern wesentliche Abläufe des Geschäftsverkehrs und der Vertragsabwicklung. Dadurch kann viel Geld und Zeit gespart werden. Vor allem beim Online-Handel sind Allgemeine Geschäftsbedingungen äußerst nützlich.“

Bei Geschäften mit Verbrauchern müssen bestimmte Informations- und Belehrungspflichten gem. § 312d Abs. 1 BGB eingehalten werden: Informationen zu Waren, Preisen, Vertragsschluss sowie Kündigung und Widerrufsmöglichkeiten. Diesen Pflichten können Händler durch die Verwendung von AGB nachkommen.

Was müssen Unternehmen gegenüber Verbrauchern beachten?

„AGB müssen durch den Kunden möglichst einfach wahrgenommen werden können und der Verbraucher muss sich mit diesen einverstanden erklären, zum Beispiel durch den Klick auf einen Button. Da hier bereits häufig Fehler passieren, die zu einer Abmahnung führen können, ist zu raten, sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.“, rät Rechtsanwalt Guido Kluck.

Lassen Sie daher Ihre AGB bei uns gestalten – rechtssicher und fehlerfrei. 

Welche Inhalte können zu Fallstricken werden?

Grundsätzlich gibt es eine Gestaltungsfreiheit bei AGB. Doch es gibt Grenzen, die eingehalten werden müssen. Sie dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. AGB dürfen zum Beispiel keine überraschenden Klauseln enthalten, die so ungewöhnlich sind, dass man nicht mit ihnen rechnen muss. Außerdem müssen sie eindeutig sein. Ist die Klausel mehrdeutig, gilt im Zweifel die für den AGB-Verwender schlechtere Regelung. 

Was geschieht mit fehlerhaften AGB?

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M., schildert: „AGB, die gegen das Gesetz verstoßen, sind unwirksam. Sie werden nicht Teil des Vertrages. Der Vertrag selbst bleibt wirksam. Die Regelungen der AGB werden durch die in der Regel die für den Verwender nachteiligere gesetzliche Regelung. Wenn AGB gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, droht ferner eine Abmahnung durch Konkurrenten, in der Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten eingefordert werden.“

Was empfehlen wir?

Wir empfehlen, die Klauseln klar und so eindeutig wie möglich zu formulieren. Möchten Sie Verträge mit Verbrauchern schließen, sollten sie die strengen Verbraucherschutzregelungen einhalten und Abweichungen hiervon genaustens prüfen lassen. Um die Punkte bestmöglich zu berücksichtigen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an uns! 

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/muessen-unternehmen-agb-haben/


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