Muss der Verkäufer einer Immobilie über einen Wasserschaden aufklären?

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Grundsätzlich besteht eine allgemeine Aufklärungspflicht der Parteien bei Vertragsverhandlungen nicht. Das heißt, dass der Käufer einer Immobilie zunächst alle Umstände, die in den eigenen Verantwortungsbereich fallen, eigenständig erfragen muss. Unterbleibt eine entsprechende Nachfrage bei dem Verkäufer, fallen hieraus entstehende Nachteile in die Risikosphäre des Käufers und nicht in die des Verkäufers.

I.

An dieser Risikoverteilung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Falle von Wasserschäden (Feuchtigkeitsschäden) am Haus nicht festgehalten, sofern diese Schäden seitens des Verkäufers bekannt waren und daher bewusst verschwiegen wurden. Die Vertragsparteien trifft auch nach Vertragsschluss bzw. Vertragserfüllung die fortbestehende vertragliche Pflicht, alles zu unterlassen, was die Abweichung des Vertragszwecks und den Eintritt des Leistungserfolges gefährden und beeinträchtigen könnte.

Mit anderen Worten: Der Verkäufer einer Immobilie muss ungefragt über bekannte Feuchtigkeitsschäden aufklären.

Unterbleibt die danach gebotene Aufklärung vorsätzlich, so kann hieraus dem aufklärungsberechtigten Teil das Recht erwachsen, den abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

II.

Im Bereich eines Immobilienkaufvertrages führt das Anfechtungsrecht in der Regel zu weiteren Schadensersatzposition, die bei dem arglistig handelnden Verkäufer geltend gemacht werden können.

In Betracht kommt insbesondere die Geltendmachung der Notarkosten, die Kosten des Maklers sowie die Rückzahlung der entrichteten Grunderwerbssteuer.

Diese Folgeansprüche können für einen juristischen Laien ein unüberschaubares Regresspotential bieten, weshalb die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in solchen Fällen geboten ist.

Wir beraten Sie gerne hierzu und bei allen weiteren Rechtsfragen zu Ihrem Immobilienkaufvertrag.


Eric Botero Gomez

Rechtsanwalt

Foto(s): WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB Max-Planck-Straße 6 76829 Landau in der Pfalz

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