Muss Unfallverursacher zahlen, wenn Unfallbeteiligter auf eisglatter Straße beim Aussteigen stürzt?

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Ist der Unfallverursacher schadensersatzpflichtig, wenn ein Unfallbeteiligter auf eisglatter Fahrbahn beim Aussteigen stürzt?

Ja! Verlässt ein Unfallbeteiligter wegen eines Auffahrunfalls bei eisglatter Fahrbahn sein Fahrzeug, um sich über die Unfallfolgen zu informieren, macht sich der Unfallverursacher ihm gegenüber schadensersatzpflichtig. In einem solchen Fall kann der infolge des Sturzes verletzte Unfallbeteiligte Ersatz von Heilungskosten und Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verlangen.

Der Bundesgerichtshof begründet diese Entscheidung damit, dass der gestürzte Unfallbeteiligte aufgrund des vom Schädiger verursachten Verkehrsunfalls erst veranlasst wurde, aus seinem Pkw auszusteigen und über die eisglatte Fahrbahn zu gehen, um sich über die Unfallfolgen zu informieren. Dementsprechend steht der Sturz außerhalb des Fahrzeugs noch im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall.

Beachte: Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen kann man für die am Fahrzeug und selbst erlittenen Verletzungen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld von dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung verlangen. Zudem muss die gegnerische Haftpflichtversicherung und/oder der Unfallverursacher auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten ersetzen.

Dementsprechend ist es von Vorteil, in solchen Fällen einen Rechtsanwalt einzuschalten, um effektiv seine Rechte geltend zu machen.

Zögern Sie nicht, unsere Hilfe im Bereich Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.

Gerne können Sie hierfür mit uns einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse vereinbaren.

Quelle: BGH Urt. v. 26.02.2013- VI ZR 116/12; RÜ 05/2013, 273 ff.


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