Muster für Einspruch/Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid - Grundsteuer zu hoch?

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele hundertausende Bürger erhalten in diesen Tage die Grundsteuerbescheide und sind schockiert. In vielen Fällen verdoppeln sich die verlangten Steuern oder verzehnfachen sich vereinzelt. Was kann man dagegen tun? Viele Nachrichtenportale wie NTV berichten über massive Steuererhöhungen entgegen der Ankündigungen, dass die Steuer eigentlich aufkommensneutral sein sollte.

Sie können selbst Einspruch/Widerspruch einlegen oder mit der fachlichen Begründung einen Anwalt beauftragen, der dies für Sie durchführt und dabei die Argumentation und Begründung übernimmt.

4 wichtige Fragen zum Einspruch/Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid:

  1. Lohnt sich ein Widerspruch/Einspruch mit Anwalt?
    Ja! Ein Anwalt kann den Einspruch oft besser begründen und somit die Erfolgsaussichten durch fachliche Argumentation erhöhen.

  2. Was kostet der Anwalt?
    Ggf. übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Widerspruch/Einspruch. Wir stellen gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. 

  3. Wie lange bis der Bescheid nach Zeitablauf rechtskräftig?
    Wird kein Einspruch/Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat rechtskräftig. Eine spätere Anfechtung ist dann in der Regel nicht mehr möglich.

Achtung:
Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern bietet nur einen groben Überblick über das Thema. Um rechtliche Sicherheit für Ihre individuelle Situation zu erhalten, sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden.




Muster für Einspruch Grundsteuerbescheid / Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid / Grundsteuer Einspruch Muster


Absender:
[Ihr Name/Firma]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Telefonnummer/E-Mail]
[Datum]

Empfänger:
[Zuständige Behörde, z. B. Finanzamt oder Stadtverwaltung]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Betreff:
Einspruch/Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum]
Steuernummer und Az.: [ggf. eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege/n ich/wir Einspruch/Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum] ein, den ich/wir am [Datum der Zustellung] erhalten habe/n.

Wir beantragen zeitgleich die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Einspruchsverfahrens/Widerspruchsverfahrens.

Ich/wir bin/sind der Meinung, dass der Bescheid fehlerhaft ist, da die festgesetzte Grundsteuer nach meiner/unserer Ansicht zu hoch ist. Folgende Gründe sprechen dafür:

  • Fehlerhafte Berechnung der Werte: Es scheint, als wären die Flächen- oder Grundstücksdaten nicht korrekt berücksichtigt worden.
  • Unklare Bewertungsgrundlage: Die zugrunde gelegten Werte (z. B. Einheitswert oder Grundsteuerwert) sind für mich/uns nicht nachvollziehbar.
  • Mögliche Ungenauigkeiten: Es könnten veraltete oder falsche Daten für die Berechnung herangezogen worden sein.
  • Verfassungwidrigkeit: Ich erachte die neue Grundsteuer für verfassungswidrig.

Ich/wir bitte/n Sie daher, den Bescheid noch einmal zu prüfen und mir/uns eine nachvollziehbare Erklärung für die Höhe der festgesetzten Grundsteuer zu geben.

Bitte bestätigen Sie mir/uns den Eingang dieses Einspruchs/Widerspruchs schriftlich.

Für den Fall, dass der Bescheid tatsächlich korrekt ist, bitte ich um eine detaillierte Darstellung der Berechnungsgrundlage.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift bei postalischer Einreichung]
[Ihr Name/Firma]



Hinweise:

  • Der Einspruch/Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingereicht werden.
  • Den Einspruch/Widerspruch am besten per Einschreiben oder persönlich bei der Behörde abgeben, damit Sie einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung haben.
  • Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater oder Anwalt wenden.
  • Sofern Sie gegen die bereits vorangegangenen Bescheide keinen Einspruch eingelegt haben, sind die Erfolgsaussichten wohl begrenzt und können sich wohl lediglich auf die Verfassungswidrigkeit (strittig) stützen.
  • Da der reguläre Verbraucher nicht zwischen Widerspruch und Einspruch unterscheiden kann, verwenden wir die Begriffe gleichlautend.

Fragen Sie Ihren Steuerberater!

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