Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio GmbH

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Die Verbraucherzentrale Hessen führt eine Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH vor dem Oberlandesgericht Hamm . Als prozessbevollmächtigte Kanzlei  machen wir als Kanzlei TES den Weg frei für Verbraucherschutz.

Die Kündigungswelle von Stromio und Gas.de im Dezember 2021 sorgte bundesweit für Aufsehen, als schätzungsweise hunderttausende Kunden unerwartet aus ihren Verträgen geworfen wurden. Nun gibt es erste Entwicklungen in den rechtlichen Auseinandersetzungen, die die betroffenen Verbraucher Hoffnung schöpfen lassen.

Die Hintergründe der Kündigungen waren die zu diesem Zeitpunkt historisch hohen Gas- und Strompreise. Das Vorgehen von Stromio und Gas.de wurde in der Fachwelt als höchst fragwürdig und potenziell rechtlich problematisch betrachtet.

Berichten zufolge haben zwei Anwaltsfirmen bereits erste Erfolge für geschädigte Kunden erzielt. Diese Entschädigungszahlungen markieren einen bedeutenden Schritt für die Verbraucher, die von den abrupten Vertragsbeendigungen betroffen waren.

Die erfolgreichen Entschädigungszahlungen wurden von der "Bild"-Zeitung gemeldet und werfen ein Schlaglicht auf die potenzielle rechtliche Haftung von Stromio und Gas.de. Die genaue Höhe der Zahlungen und die Anzahl der davon profitierenden Kunden wurden nicht bekanntgegeben.

Insgesamt verdeutlichen diese ersten Erfolge, dass der Weg der rechtlichen Auseinandersetzung für die betroffenen Verbraucher eine realistische Option ist. Die Entwicklungen werden nicht nur diejenigen, die bereits entschädigt wurden, sondern auch die gesamte Verbraucherschaft, die von ähnlichen Praktiken betroffen sein könnte, interessieren und hoffentlich zu einem gerechten Ergebnis führen.

Verbraucher sollten darüber nachdenken sich in das Klageregister einzutragen.

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