Mutter und Kind

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Zahlreiche Großmärkte reservieren auf ihren Parkplätzen Stellplätze mit dem Schild „Mutter und Kind". Muss dieses Schild von allen Kunden beachtet werden? Was passiert, wenn andere Personen ohne Kind hier parken?

Kundenparkplätze von Großmärkten sind allgemein zugänglich und gelten deshalb als „öffentlicher Verkehrsraum". In diesem Bereich dürfen Verkehrszeichen nur auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Das Verkehrszeichen „Mutter und Kind" ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen. Es handelt sich somit nicht um ein offizielles Verkehrszeichen. Wer auf einem derartigen Parkplatz ohne Kind parkt, muss nicht mit einer Verwarnung rechnen.


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