Nach einem Unfall: Schalten Sie einen Anwalt ein

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Gerade in Krisenzeiten, wie der derzeitigen, macht sich jeder Gedanken darüber, an welcher Stelle er am ehesten sparen kann und keine unnötigen Kosten verursacht. Diesen Umstand nutzen viele Haftpflichtversicherer insofern aus, als dass sie den Eindruck entstehen lassen, dass nach einem Unfall die Einschaltung eines Anwalts für die Unfallregulierung unnötig sei.

Der Geschädigte vertraut auf die Ersteinschätzung des Versicherers, wenn dieser ihm erklärt, dass es sich um eine klare Sachlage handele. Oft geht der Geschädigte von einer klaren Haftung seines Unfallgegners aus und freut sich, wenn die Versicherung des Gegners ihn sogar anruft und ihre Hilfe anbietet. Man müsse nur einen Fragebogen ausfüllen und dann würde alles ganz schnell und einfach reguliert werden. Kein weiterer Aufwand, die Versicherung kümmert sich – so die Versicherung.

Was dabei aber oft vergessen wird: Beim Ausfüllen des Fragebogens werden häufig entscheidende Fehler gemacht. Der Versicherer stützt sich auf die Angaben im Fragebogen, auch wenn die anders gemeint waren. Dann wird noch schnell der Sachverständige der Versicherung vorbeigeschickt (das ginge schneller und verursache keine eigenen Kosten…) und prompt ist der Sachschaden um einige hundert Euro niedriger bewertet worden, als wenn Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragt hätten.

Bitte vergessen Sie nicht: Sie haben einen Gegner – die Versicherung des Unfallgegners, die sich im Verkehrsrecht auskennt. Diese versucht selbstverständlich die Kosten um jeden Preis zu senken. Auch wird sie wahrscheinlich versuchen, Ihnen eine Mitschuld an dem Unfall zu geben oder die Verantwortung vollständig auf Sie abzuwälzen.

Alternative: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung

Rufen Sie uns als eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei an. Mit uns können Sie die Schuldfrage und auch die Übernahme der Kosten klären. Wir Anwälte haben die Aufgabe, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln. Wenn Sie uns als Fachanwälte für Verkehrsrecht beauftragen, melden wir uns umgehend bei der Versicherung und halten Ihnen den Rücken frei. Zur Herstellung von „Waffengleichheit“ sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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