Nach Kitaplatzklage im Landkreis Starnberg: Zwillinge erhalten Kitaplätze

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine frustrierende Situation für viele Eltern ist es, wenn sie für ihre Kinder keinen Kitaplatz bekommen, besonders wenn es sich um Zwillinge handelt. Unsere moderne und digitale Anwaltskanzlei hat sich auf Kitaplatzklagen spezialisiert und erfolgreich für die zweijährigen Zwillinge Kitaplätze gegen den Landkreis Starnberg erhalten. Unsere Mandanten waren aus München neu in den Landkreis gezogen und hatten bei der Vergabe über die Gemeinde keine Plätze erhalten.

Kitaplätze nach Klage erhalten

Nachdem wir die Klage eingereicht hatten und einen Antrag auf schnellen Rechtsschutz gestellt hatten (VG München, Az. M 18 E 23.2733), reagierte der Landkreis Starnberg und bot unseren Mandanten Kitaplätze an. Eine Verhandlung und ein Urteil des Gerichts waren daher nicht mehr notwendig und unsere Mandanten sehr zufrieden.

Aber die Situation einfach so hinzunehmen ist für unsere Mandanten auch keine Alternative.

Der Landkreis Starnberg mit seinen Gemeinden Gauting, Krailling, Gilching, Herrsching am Ammersee, Seefeld, Weßling, Wörthsee, Inning am Ammersee, Starnberg, Tutzing, Berg, Feldafing, Pöcking und Andechs steht vor ähnlichen Herausforderungen wie viele andere Regionen in Deutschland: Die Nachfrage nach Kitaplätzen übersteigt oft das vorhandene Angebot, und für Eltern kann dies zu einer großen Belastung werden. Insbesondere für Familien, die neu in eine Region ziehen oder deren Lebensumstände sich ändern, ist es besonders schwierig, adäquate Betreuungsplätze für ihre Kinder zu finden.

Unsere Kanzleigründer und Rechtsanwalt Alexander Hufschmid kennt als Vater von Zwillingen das Problem, wenn man zunächst keine Kitaplätze bekommt. Daher liegt es uns besonders am Herzen, den Eltern zur Seite zu stehen und sie in ihrer schwierigen Situation zu unterstützen. Wir setzen auf Transparenz und Fairness und gehen effizient vor, um eine schnelle Lösung für unsere Mandanten zu finden.

"Kitaplatzklagen für Jedermann: Erfolgshonorar, Prozesskostenhilfe oder Abrechnung mit Rechtsschutz möglich"

Unabhängig von finanziellen Möglichkeiten oder dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung bieten wir Lösungen für jeden Fall. Mit einem unkomplizierten Festpreis und der Möglichkeit der Prozessfinanzierung minimieren wir das Kostenrisiko für unsere Mandanten.

Kostenlose Erstberatung 

Die letztendlich erfolgreiche Klage für die Kitaplätze der Zwillingsgeschwister zeigt, dass es sich lohnt, für die Rechte der Kinder einzustehen und notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, um ihnen eine optimale Betreuung zu ermöglichen. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten dabei geholfen zu haben, eine positive Zukunftsperspektive für ihre Kinder zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung, am besten direkt über unsere Homepage:

www.KeinKitaPlatz.de


Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt



Foto(s): Verwaltungsgericht München

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema