Kitaplatzklage – mit anwaltlicher Hilfe zum Kita-Platz

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Es ist zwar ein weit verbreiteter Mythos, dass der Kita-Platz-Anspruch an das „Kindergartenjahr“ gekoppelt ist. Selbstverständlich besteht der Anspruch auf einen Kitaplatz nicht ab August eines jeden Jahres, sondern gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres. 


Heiße Phase der Kitaplatzvergabe


Trotzdem steuern viele Eltern jetzt auf die „heiße“ Phase der Kita-Platz-Vergabe zu. Grund hierfür ist, dass viele Kindergartenkinder die Kita zur kommenden Zeit verlassen und das erste Schuljahr beginnen. Entsprechend stehen ab 01. August mehr Kita-Plätze zu Verfügung als in anderen Monaten. Einige Einrichtungen und Stellen begründen daher ihre Ablehnungen oftmals mit dem Mythos „Kindergartenjahr“ und vertrösten Eltern auf den Stichtag 01. August. 


Da aber derzeit hunderttausende Kitaplätze fehlen, werden zahlreiche Eltern auch zum 01. August keinen oder nur einen unzumutbaren Kita-Platz für ihr Kind zugewiesen bekommen. In vielen dieser Fälle wird betroffenen Eltern nur der Weg über die Kitaplatz-Klage weiterhelfen. 


Ausführliche Informationen über Kita-Platz-Vergabe und die Kitaplatzklage 


Ausführliche Informationen über den Anspruch auf einen Kita-Platz, das Vorgehen, um rechtssicher einen Kitaplatz zu erhalten und Mustertexte habe ich Ihnen bereits in einem vorherigen Rechtstipp zusammengestellt. 


Kein Kita-Platz erhalten? Anwalt hilft!


Grundsätzlich ist es ratsam, dass Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Sollten Sie von Kitas und Ämtern hingehalten werden, dürfte es notwendig sein, dass Sie spätestens 2-3 Monate vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass dem Rechtsanwalt ausreichend Zeit für die Vorbereitung einer Kita-Platzklage bleibt. 


Sofern Sie den Bedarf an einem Kitaplatz noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen. Wenn Sie weiterhin keine Zusage für einen Kitaplatz haben, obwohl Sie Ihren Bedarf bereits vor mehreren Monate angemeldet haben, liegt dringender Handlungsbedarf vor, damit auch Ihr Kind einen der begehrten Kita-Plätze erhält. In vielen Fällen kann mit anwaltlicher Hilfe ein Kitaplatz außergerichtliche erstritten werden. Andernfalls kann mit Hilfe eines Anwalts der Kitaplatz erfolgreich eingeklagt werden. 


Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Kita-Platz-Vergabe und vertrete Sie als erfahrener Rechtsanwalt bundesweit - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.


Ihr Rechtsanwalt Marek van Hattem 


Kontaktieren Sie mich - gerne über das Kontaktformular bei anwalt.de oder über meine Telefonnummer (0160 / 93188765)



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