Nächste Abmahnung der Cartier International AG durch Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was wird abgemahnt?

Wir berichten über eine Abmahnung der Cartier International AG, Hinterbergstraße 22, CH-6312 Steinhausen, durch die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte, dort Herrn Rechtsanwalt Daniel R. Marschollek.

Gegenstand der Abmahnung ist, dass die abgemahnte Händlerin in ihrem Ladengeschäft eine illegale Kopie eines Armreifs angeboten haben soll, an dem die Cartier International AG die Urheberrechte besitzen will. Es handelt sich um einen Armreif des Modells „Juste un Clou“, welcher 1971 in New York von Aldo Cipullo entworfen worden sein soll. 

Der Abmahnung ist eine umfangreiche eidesstattliche Versicherung eines Testkäufers beigefügt, der auch Außenaufnahmen des Ladengeschäfts angefertigt hat, in welchem er die nachgeahmten Armreifen erworben haben will.

In der Vergangenheit hat unsere Kanzlei über von uns bearbeitete Abmahnungen der Cartier International AG wegen Verwendung des Kennzeichens „Trinity“ im Schmuckbereich hingewiesen.

2. Was wird gefordert?

Die abgemahnte Händlerin soll es in unserem Fall unterlassen, es künftig bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 12.500 EUR und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlassen, Armreifen, wie in einer Abbildung dargestellt, anzubieten oder zu verbreiten.

Weiter wird gefordert, über den Umfang der Verletzungshandlungen Rechnung zu legen bzw. Auskunft zu erteilen. Dies wird in sechs Unterpunkten konkretisiert.

Vorhandene Ware soll vernichtet und die Vernichtung gegenüber den von Cartier International AG beauftragten Rechtsanwälten nachgewiesen werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass für den durch die Vernichtung entstehende Schaden kein Entschädigungsanspruch besteht.

Die Unterlassungsschuldnerin soll sich verpflichten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP entstandenen Kosten sowie die Testkaufkosten zu erstatten.

3. Unsere Empfehlung

Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Wenn Sie glauben, das Problem aus der Welt zu schaffen, indem Sie schlicht den Zugang der Abmahnung bestreiten, verkennen Sie die Rechtslage. Auch sollten Sie nicht vorschnell mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs hantieren: Zum einen ist uns die Kanzlei Norton Rose Fulbright LLP als seriöse Kanzlei bekannt; zum anderen bedarf es einer erheblichen Anhäufung von Indizien, bevor ein deutsches Gericht den Rechtsmissbrauch bejaht.

Allerdings sollten Sie einen Fachanwalt beauftragen, um prüfen zu lassen, ob die Vorwürfe in Ihrem (!) Fall berechtigt sind und wo ggf. die Folgen der Abmahnung für Sie optimiert werden können. Wir klären Sie über Ihre Chancen und Risiken unter Hinweis der jeweils entstehenden finanziellen Risiken auf und entwickeln mit Ihnen eine Lösung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

3. Was Sie jetzt tun und lassen sollten:

a.
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Firma Cartier International AG oder deren Rechtsanwälten auf.

b.
Geben Sie keine Erklärung ab, gleich in welcher Form, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben.

c.
Entrichten Sie erst einmal keine Zahlungen.

d.
Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.

e.
Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Wir sind seit über 10 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht erfahren. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem juristischen Thema mit urheberrechtlichen Bezügen promoviert. Wir haben urheberrechtliche Verfahren vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof betreut (vor dem BGH mit Hilfe eines dort zugelassenen Rechtsanwalts).

Wir haben Vertragsstrafenforderungen wegen wiederholter Urheberrechtsverletzung betreut, mitunter über mehr als 120.000 EUR. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht. Überzeugt? Dann würden wir uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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