Nebenklägerrechtsanwalt und Anwalt der Opfer hilft bundesweit und weltweit

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Wir kämpfen für Ihr Recht und Gerechtigkeit!

Dr. Dr. Iranbomy, Nebenklägerrechtsanwalt hilft Ihnen bundesweit und weltweit, wenn Sie, Ihr Verwandter oder Ihr Bekannter Opfer einer Straftat  geworden sind. 

Im Jahr 2014 wurden allein in Deutschland rund 6,08 Millionen Straftaten polizeilich registriert. Nicht selten werden die Leben von Menschen, die Opfer solcher Straftaten geworden sind, radikal verändert.  

Verzweiflung, Wut, Angst, Rache und in manchen Fällen leider auch noch Traumatisierung und das Fehlen der Menschen, die man geliebt hatte und welche nun tot sind, sind nur einige der Folgen, die die Opfer begleiten. 

In den Medien wurde immer wieder berichtet, dass es in der Vergangenheit zu Fällen gekommen ist, in denen Opfer der Straftaten durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft unzureichend oder gar fehlerhaft behandelt wurden.

Die Opfer fühlen sich im Nachhinein mit ihrer Situation alleine gelassen und diskriminiert, sie verlieren das Vertrauen in den Staat und haben auch oft nicht den Mut, sich gegen das Geschehene zur Wehr zu setzen. 

Fühlen Sie sich als Nebenkläger aber entmündigt – empfinden Sie, dass die Polizei und Staatsanwalt ihren Pflichten nicht sorgfältig nachkommen? 

Dr. Dr. Iranbomy, Nebenklägerrechtsanwalt informiert Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren ebenso wie über Ihre Rechte als Opfer. Dazu gehört auch die  Einsicht in die Ermittlungsakte und Vertretung Ihrer Interessen in der Hauptverhandlung, sowie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. 

Wenn die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage durch Einreichen einer Anklageschrift erhebt, kann das klageberechtigte Opfer sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger ebenfalls anschließen (§ 395 StPO), und zwar in jeder Lage des Strafverfahrens.

Bereits vor Erhebung der öffentlichen Klage kann sich das nebenklageberechtigte Opfer anwaltlich vertreten lassen und hierdurch dafür sorgen, dass die Beweis- und Spurensicherungen ordnungsgemäß verläuft (§ 406 g I StPO).

Nach dem Rechtsstaatsprinzip bezieht die Nebenklageberechtigung Opfer ein, die unter Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Ehre, die körperliche Integrität, die persönliche Freiheit gelitten haben (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 StPO) die durch ein versuchtes Tötungsdelikt (§ 395 Abs. 2 StPO) oder die im Klageerzwingungsverfahren die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage veranlasst haben.

Da der Gesetzgeber nach den internationalen Vorschriften den Schutz der Nebenkläger und der Opfer von Straftaten neu erweiterte, haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten ein Nebenklagerecht (§ 395 II 1 StPO).

Weiterhin haben die Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung ein Nebenklagerecht nur dann, wenn dies etwa wegen der Schwere der Tatfolgen geboten erscheint (§ 395 III StPO). 

Weiterhin weist der deutsch-persische Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy darauf hin, dass alle Bundesbürger, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer wirtschaftlichen Stärke bzw. Schwächen das Recht haben, dass der Staat deren Anliegen als Opfer der Straftaten oder als Nebenkläger ernst nimmt.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy verfügt über weltweite Erfahrungen in Strafrechtsverfahren und sorgt dafür,  dass Recht und Gesetz zu Ihren Gunsten angewendet werden.

Dr. Dr. Iranbomy Rechtsanwalt ohne Grenzen kämpft für Ihr Recht, damit die Straftäter weltweit gefasst werden und in dem deutschen Gerichtssaal deren gerechte Verurteilung bekommen.

Foto(s): Dr Dr iranbomy

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