Nebenkostenumlage bei Gewerberaum - Geld zurückholen

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Sie haben ein Büro, einen Laden oder Logistikflächen angemietet? Dann sollten wir uns Ihre Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ansehen. Also alles, was noch nicht verjährt ist. Stand heute (Sept. 2021) sind das alle Abrechnungen, die 2018 oder später an Sie zugestellt wurden. 

Sehr häufig werden Kosten umgelegt, die im Mietvertrag nicht wirksam vereinbart wurden. Glauben Sie mir, ich habe mich damit über Jahre intensiv befasst und kann Ihnen recht schnell sagen, ob und welche Kostenarten das in Ihrem Fall betrifft. Und wenn Sie wollen, trage ich das für Sie bei Ihrem Vermieter vor und wir holen Ihnen einen Teil der sog. "zweiten Miete" zurück. 

Nebenkosten können im Gewerberaum aufgrund der Vertragsfreiheit sehr weitgehend auf den Mieter umgelegt werden. Ganz oft aber ist eine Abrechnung schon gar nicht formell wirksam, weil man sie schlichtweg nicht verstehen kann. Dann kann man eine formelle Abrechnung einfordern und Verjährung kann so lange gar nicht eintreten. Auch das sollten wir uns ansehen, wenn Sie zu mir kommen.

Wenn wir nichts finden, war es Ihren Besuch aber trotzdem wert, weil Sie dann die Gewissheit haben, kein Geld zu verschenken. Denn das tun Sie andernfalls. Und bei vielen Mietern ist das nicht mal wenig. 

Nebenkosten und besonders deren Abrechnung sind für viele ein Brief mit sieben Siegeln. Und genau dafür geht man zu jemandem, der sich damit auskennt, das schon oft gemacht hat. Das muss keiner ohne Hilfe verstehen. Das ist auch gar nicht möglich, da es in der Tat sehr kompliziert ist und man im Internet auch keine zuverlässigen Aussagen oder Hilfestellen dazu findet. Generell ist Vorsicht damit geboten, sich zu rechtlichen Fragen bei Google und Co. die richtigen Antworten zu suchen. Gehen Sie besser zu einem Anwalt. Denn sonst sparen Sie womöglich an der falschen Stelle und legen nachher doppelt und dreifach drauf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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