Negativeinträge der Telekom Deutschland GmbH bei Schufa Holding AG gelöscht.

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Leitsatz: 

Erhält der Ehemann nach der Trennung von der Ehefrau keine Post, ist ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG durch die eintragende Stelle unzulässig und zur Löschung zu bringen.

Das Leben schreibt oft merkwürdige Geschichten. In zwei aktuellen Fällen, in denen Betroffenen gegen Negativeinträge der Telekom Deutschland GmbH bei der Schufa Holding AG geholfen wurde, sind dies erstaunlich ähnlich. In beiden Fällen lebten die betroffenen Ehemänner mittlerweile getrennt von ihren Ehefrauen und erhielten Schufa-Eintrag, die sie so nicht hinnehmen wollten.

Ehemann erhält Negativeintrag für Vertrag der Ehefrau

Im ersten Fall meldete sich ein Betroffener aus Schleswig-Holstein. Dieser teilte mit, er habe einen Negativeintrag von der Telekom Deutschland GmbH bei der Schufa Holding AG erhalten. Das Ungewöhnliche an dem Fall war jedoch, dass der Betroffene auch nie Kunden der Telekom war, da der Vertrag noch vor Eheschließung durch die Ehefrau des Betroffenen abgeschlossen worden war. 

Da der Betroffene auch nicht mehr mit der Ex-Frau zusammenlebte, hatte er an seiner ehemaligen Anschrift natürlich auch keine Mahnschreiben oder Hinweise auf einen bevorstehenden Negativeintrag erhalten. 

Dies wurde der Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 26.10.2021 erläutert und diese zur Löschung des Negativeintrag sowie zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert. 

Bereits mit Schreiben vom 02.11.2021 erklärte die Telekom Deutschland GmbH den Widerruf des Negativeintrags. Über die entstandenen Anwaltskosten wird aktuell noch gestritten, da die Telekom diese bisher nicht komplett übernehmen will. 

Ehemann erhält keine Post nach Scheidung

In einem ähnlich gelagerten Fall meldet sich ein Betroffener aus Berlin und teilte mit, dass er nach seiner Scheidung einige Zeit ohne Unterkunft und festen Wohnsitz verbracht habe, nachdem er aus der gemeinsame Wohnung ausgezogen sei. 

Der Betroffene hatte daher ebenfalls keine Mahnschreiben oder Hinweise auf einen bevorstehenden Negativeintrag bei der Schufa Holding AG von der Telekom Deutschland GmbH erhalten. 

Dies wurde der Telekom Deutschland GmbH durch Schreiben vom 29.10.2021 von Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser mitgeteilt. Die Telekom wurde daher zum Widerruf des Negativeintrags über den Betroffenen aufgefordert. Eine Durchschrift des Schreibens an die Telekom erhielt auch die Schufa Holding AG, verbunden mit der Aufforderung, den Negativeintrag zu löschen. 

In diesem Fall meldete sich zuerst die Schufa Holding AG mit Schreiben vom 10.11.2021 und teilte mit, dass man sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung des Eintrags entschlossen habe. 

Die Telekom wurde auch hier durch die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert. Diese wurde in Höhe von 540,50 Euro an den Betroffenen bzw. dessen Rechtsschutzversicherung erstattet. 

Schneller Erfolg durch schnelles und konsequentes Handeln

In beiden Fällen hat es sich ausgezahlt, dass die Betroffenen sich gegen die Einträge der Telekom Deutschland GmbH bei der Schufa Holding AG zur Wehr gesetzt haben. 

Nachdem die Kanzlei AdvoAdvice sich an die Telekom und die Schufa Holding AG gewandt hatte, dauerte es nur wenige Tage, bis ein Löscherfolg für den Betroffenen erzielt werden konnte. 

Sind auch Sie von einem Negativeintrag betroffen? Dann lassen Sie diesen durch einen Experten im Bereich des Schufa-Rechts überprüfen. Auch wenn Sie tatsächlich Geld an ein Unternehmen wie z.B. die Telekom schulden, bedeutet dies nicht, dass ein Negativeintrag alleine deshalb gerechtfertigt ist. 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Experten Dr. Raphael Rohrmoser und Dr. Sven Tintemann unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de auf. 

Foto(s): AdvoAdvice

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