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Rechtsanwalt

Dr. Sven Tintemann

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Nur der, der für sein Recht kämpft, kann gewinnen. Wer nicht für sein Recht kämpft, hat schon verloren.
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Datenschutzrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine Beratung per Videokonferenz an. Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten an über Bravis (End-to-End verschlüsselt), Teams oder andere Anbieter bereit.
MM
von M. M. am 19.03.2025 um 10:05 Uhr
Nach langem weg endlich am Ziehl.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Tintemann hat mir sehr schnell geholfen und für mich einen Sieg errungen, leider wurden von der Gegenseite mehrere Steine in den Weg gelegt doch nach ein paar Jahren Schluss endlich doch einen Erfolg verschrieben können. Einfach klasse…

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Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann
Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Dr. Tintemann ist seit Juni 2006 Rechtsanwalt und steht seinen Mandanten zudem als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite. Der Fachanwaltstitel bescheinigt ihm nicht nur langjährige Berufserfahrung, sondern auch überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die er umfassend in die Betreuung seiner Mandanten einbringt.


Schwerpunkt Auskunfteien und Schufa-Recht 

  • Schufa Einträge löschen
  • Scoring verbessern
  • Fraud-Pool Eintrag löschen lassen
  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis löschen lassen
  • Einträge in Auskunfteien prüfen 
  • Boniversum Auskunft prüfen
  • Creditreform Auskunft prüfen
  • CRIF Bürgel Auskunft prüfen
  • Arvato Infoscore Auskunft prüfen
  • Schufa Holding AG Auskunft prüfen
  • Negativeinträge löschen
  • Schufa-Eintrag prüfen
  • Schadensersatz nach Datenschutzverstößen

Schwerpunkt Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Dr. Tintemann ist Ansprechpartner bei folgenden Anlagen:

  • Thomas Lloyd Investments AG
  • Thomas Lloyd Investments GmbH
  • CT Infrastructure Holding Limited 
  • Cleantech Infrastrukturfonds GmbH & Co. KG
  • Zweite Cleantech Infrastrukturfonds GmbH & Co. KG
  • Dritte Cleantech Infrastrukturfonds GmbH & Co. KG
  • Vierte Cleantech Infrastrukturfonds GmbH & Co. KG
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturfonds GmbH & Co. KG
  • Leasetrend AG
  • NL Nord Lease (ehemals Albis Finance)
  • DEF Deutsche Energie Finanz
  • CSA GmbH
  • Pro Ventus GmbH
  • SWM AG
  • Texxol AG
  • US Öl- und Gasfonds
  • US Öl- und Gas Namensschuldverschreibungen
  • ECI Energy Capital Invest
  • TB Treuhand 
  • Logis Fonds
  • Multi-Invest GmbH
  • Money Vita
  • SLR Beteiligungsfonds
  • Garbe Logimac
  • Logisfonds
  • DSK Leasing
  • Trust Fond UK 2
  • Multi Asset Invest
  • Hanseatisches Fußball Kontor
  • Premium Safe

Insolvenzrecht

  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Verbraucherinsolvenz
  • Privatinsolvenz
  • Regelinsolvenz
  • Insolvenz Lettland
  • Lettland Insolvenz in Riga (in Kooperation mit lettischen Rechtsanwälten)

Versicherungsrecht

  • Rückabwicklung von Lebensversicherungen
  • Stichentscheide
  • Rückabwicklung von Rentenversicherungen
  • Deckungsschutzklagen gegen Rechtsschutzversicherungen
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Kündigung und Verlassen der privaten Krankenversicherung (PKV)


Dr. Sven Tintemann ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Berliner Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein

Bewertungen 67

MM

von M. M. am 19.03.2025 um 10:05 Uhr

Nach langem weg endlich am Ziehl.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Tintemann hat mir sehr schnell geholfen und für mich einen Sieg errungen, leider wurden von der Gegenseite mehrere Steine in den Weg gelegt doch nach ein paar Jahren Schluss endlich doch einen Erfolg verschrieben können. Einfach klasse und sehr kompetent. Nur zu empfehlen. MfG
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir sind den langen Weg gerne gemeinsam mit Ihnen gegangen und freuen uns, dass wir Ihnen nun zur Auszahlung Ihres Kapitals verhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tintemann
Rechtsanwalt
SS

von S. S. am 18.03.2025 um 10:02 Uhr

Was lange währt, wird endlich gut👌
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei hat mich in Bezug auf die (ehem.) Thomas Lloyd-Gruppe/CT Infrastr. Holding sehr gut beraten und mein investiertes Geld plus Zinsen zurück erstritten. Es hat zwar Durchhaltevermögen gekostet, aber hat sich gelohnt.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Wir haben gerne geholfen, Ihr Geld wieder zurück zu holen, auch wenn hierzu ein langer Weg über die Gerichte und die Zwangsvollstreckung im Ausland nötig waren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tintemann
Rechtsanwalt
MR

von M. R. am 09.02.2025 um 19:40 Uhr

Reaktionsgeschwindigkeit
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Aussagekräftige Antwort nach wenigen Tagen
Vielen Dank für Ihr Lob.

Wir legen jetzt erst richtig los und danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Tätigkeit.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt

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Kompetente Rechtsberatung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten zeichnet die Arbeitsweise der Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice aus. Dabei legen die einzelnen Rechtsanwälte großen Wert auf eine zielorientierte Beratung und Vertretung.

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Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg von Berlin unter der Registernummer PR 1029 eingetragen.

Vertretungsberechtigte Partner sind die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Raphael Rohrmoser. 

Angestellte Rechtsanwälte, Kooperationspartner, Rechtsanwaltsfachanstellte, Rechtsanwaltsfachwirte, Salary Partner, Counsel, Of Counsel und Associates sind keine vertretungsberechtigten Partner der Partnerschaftsgesellschaft.


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Telefon: 030 – 921 000 40

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Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Ihre jeweilige Berufsbezeichnung wurde den Angehörigen der Partnerschaft in Deutschland verliehen.


Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde den Mitgliedern der Kanzlei aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Stellen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zuerkannt. Die Mitglieder der Kanzlei unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen in den jeweils geltenden Fassungen.


Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland RA Klevenhagen und RA Dr. Tintemann sind zugleich durch die Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.

Es gelten unsere allgemeinen Mandatsbedingungen

Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.


Zudem unterhält die AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover (HaftpflichtPolice Nr.: 405 84 344221839).


Die Haftpflichtversicherung weist eine jeweilige Mindestdeckung in Höhe von 2.500.000 Euro pro Schadensfall und eine jeweilige maximale Deckungssumme von 10.000.000 Euro pro Versicherungsjahr auf.

Die Haftung der sachbearbeitenden Rechtsanwälte und auch der Partnerschaftsgesellschaft richtet sich nach dem Partnerschaftsgesetz lediglich auf die Haftungssumme der o.g. Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung der bearbeitenden Rechtsanwälte und / oder Partner der Partnerschaftsgesellschaft, die über die o.g. Haftungssumme der Haftpflichtversicherung hinausgeht, ist ausgeschlossen.


Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundes­rechtsanwaltskammer (www.brak.de) email: schlichtungsstelle@brak.de.


Rechtsanwaltskammer:

Alle Rechtsanwälte sind Mitglieder der

Rechtsanwaltskammer Berlin

Littenstraße 9, 10179 Berlin

http://www.rak-berlin.de


Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Die Gebühren der Rechtsanwälte ergeben sich, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst seinen Anlagen zum jeweils bei Mandatserteilung gültigen Gesetzesinhalt.


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Wir bemühen uns, die Inhalte unserer Seiten aktuell zu halten. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. Insbesondere bedingt die jeweils verkürzte Darstellung, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Eine Rechtsberatung im Einzelfall und natürlich auch die Haftung, übernehmen wir gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.


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Die Arbeit von Rechtsanwälten unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),

der Fachanwaltsordnung (FAO),

den Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln),

dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG),

dem Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession,

dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (unter Berufsrecht).


Berufsrechtliche Regeln für Steuerberater:

Soweit auf dieser Internetseite auf Kooperationspartner verwiesen wird, die den Beruf des Steuerberaters ausüben (externe Verweise), gelten für diese folgende berufsrechtlichen Regelungen:

das Steuerberatungsgesetz (StBerG),

die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)

die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer.

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