Negativzinsen unzulässig – Jetzt Verwahrentgelte zurückholen

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Viele Banken verlangen von ihren Kunden Negativzinsen – ein sogenanntes Verwahrentgelt

„Negativzinsen sind zu einem Massenphänomen geworden“, zitiert die WELT ONLINE am 27.01.2022 den Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. Nach Angaben der Zeitung erheben inzwischen weit über 400 Banken und Sparkassen Verwahrentgelt von Privatkunden, sowohl auf Tagesgeld-, Giro- als auch Verrechnungskonten.

Fachanwalt Dr. Johannes Bender von der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf rät Bankkunden, die Erhebung von Verwahrentgelten bzw. Negativzinsen nicht einfach hinzunehmen.

Geldinstitute verlangen bis zu 0,5 % Negativzinsen pro Jahr

Meist beläuft sich das Verwahrentgelt auf 0,5 Prozent pro Jahr. Die Kreditinstitute argumentieren gerne damit, dass sie eben diesen Zinssatz bei der EZB für dort geparkte Einlagen zahlen müssen.

„Was Banken gerne verschweigen ist, dass die EZB ihnen großzügige Freigrenzen eingeräumt hat. […] Die Bilanzen vieler Geldinstitute zeigen, dass sie weitaus mehr Verwahrentgelte kassieren als sie selbst an die EZB bezahlen müssen.“, berichtet die VERBRAUCHERZENTRALE am 27.01.2022.

Zahlreiche Klagen gegen Negativzinsen

Verbraucherschützer halten die Negativzinsen auf größere Guthaben für rechtswidrig. Daher hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen zahlreiche Klagen gegen verschiedene Geldinstitute eingereicht. Der Verband möchte so die Zulässigkeit der Verwahrentgelte grundsätzlich klären lassen.

Gerichte entscheiden für Bankkunden

Aktuell hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren gegen die Volksbank Rhein-Lippe dem Bankkunden Recht gegeben. Zuvor wurde im Oktober 2021 vom Landgericht Berlin ein Urteil gegen die Sparda-Bank Berlin gefällt. In beiden Fällen wurden die verlangten Verwahrentgelte als rechtswidrig bewertet.

Die Richter in Düsseldorf sehen indem Verwahrentgelt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Geldverwahrung sei fester Bestandteil eines Girokontos. Die Bank erhalte dafür die Kontoführungsgebühr. Wenn zusätzlich noch Negativzinsen berechnet würden, müsse der Kunde eine doppelte Gegenleistung für die Arbeit der Bank erbringen. Das sei nicht zulässig. (WELT ONLINE, 27.01.2022)

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Bankkunden, die von Negativzinsen betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger und private Bankkunden und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit u.a. Vertragsprüfungen, Finanzierungsverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Negativzinsen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


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