Neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG

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Aktuell liegt unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG vor. Dem Adressaten wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, das Tickets u.a. für ein Bundesliga Heimspiel von Hannover 96 gegen den FC Bayern München entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert wurden.

Regelung in den ATGB:

Es wird ein Verstoß gegen 9.2 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gerügt.

Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei die Möglichkeit eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 10 % des Originalpreises anzubieten. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, hiergegen verstoßen zu haben.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250,00 €.

Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Immer wieder machen wir in der täglichen Anwaltspraxis die Erfahrung, dass Abgemahnte vorschnell eine solche vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Unserer Auffassung nach stellt dies ein Schuldanerkenntnis dar, sodass nach Unterzeichnung keine Einwendungen gegen die Kostenforderungen geltend gemacht werden können.

Verteidigung:

In erster Linie wird die Frage zu klären sein, ob die ATGB von Hannover 96 wirksam in die Vertragsbeziehung mit dem Abgemahnten einbezogen wurde. Im nächsten Schritt gilt es zu überprüfen, ob die Tickets tatsächlich entgegen den Vorgaben aus den ATGB angeboten wurden. Ob in der Sache ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt, bedarf einer Einzelfallprüfung. So ist uns aus diversen anderen Fällen bekannt, dass häufig Karten mehrfach eingestellt wurden und es nicht in jedem Fall zu einem Verkauf kommt. Dieser Umstand ist von großer Bedeutung hinsichtlich der Schadenshöhe.

Sollte sich herausstellen, dass der Vorwurf berechtigt ist, besteht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit.

Unsere Kanzlei blickt mittlerweile auf eine dreistellige Anzahl an bearbeiteten Abmahnungen dieser Art zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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