Veröffentlicht von:

Neue Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. hat erneut eine der bekannten Abmahnungen ausgesprochen. Der Hintergrund der Abmahnung ist erneut der Vorwurf von Verkaufsangeboten von Kraftfahrzeugen unter dem vermeintlichen Deckmantel eines Privatverkaufes.

Aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge sei das Handeln meines Mandanten als gewerblich einzustufen. Demzufolge seien die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt.

Privat oder Gewerbliches Handeln?

Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Es ist wichtig, dass das angebotene Fahrzeug auch auf den Anbieter tatsächlich zugelassen ist bzw. war. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte (z.B. Familienmitglieder) angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten.

Forderung:

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten (pauschalisierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.

ACHTUNG- Vertragsstrafe!

Viele Abgemahnte lassen sich aufgrund der relativ geringen Abmahnkosten dazu verleiten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Dies ist bereits der 1. Fehler, denn die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Das böse Erwachen kommt meist sehr schnell. In Ermangelung einer zielgerichteten juristischen Beratung tappen viele Betroffene mit weiteren KFZ- Angeboten schnell in die Falle und sehen sich hohen Vertragsstrafenforderungen ausgesetzt.

Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich die Unterlassungserklärung anwaltlich abzuändern.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheberrechts. Die Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gerne berate und vertrete ich auch Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:

  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!

Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zurück.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema