Neue Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin geht nach wie vor im Auftrag der DigiRights Administration GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen Tauschbörsen vor. Die meisten Abmahnschreiben, die in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt werden, beziehen sich dabei ob auf mehr oder weniger bekannte Musiktitel, z.B. dipl-Inch - Where's The Church, Stromae - Papaoutai, Family Of The Year - Hero oder Klingande - Jubel.

Bereits in der Vergangenheit waren Abmahnungen insoweit keine Seltenheit. Auch in den neuen Angelegenheiten werden die betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert, für den vorgeworfenen rechtswidrigen Tausch der Musiktitel über das Internet Schadenersatz zu leisten und Anwaltskosten auszugleichen. Daneben soll aber wie üblich auch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dabei fällt uns in letzter Zeit auf, dass bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian ganz bewusst auf das Beifügen einer vorformulierten Unterlassungserklärung verzichtet wird. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine solche vorformulierte Unterlassungserklärung für den abmahnenden Rechteinhaber eine erhebliche Gefahr darstelle, da - sollte sie zu weit formuliert sein - er jegliche möglicherweise sogar berechtigten Ansprüche aus der Abmahnung verlieren könne.

Gleichzeitig wird dem Abgemahnten jedoch angeboten, dass er sich durch Rückruf bei der abmahnenden Kanzlei beraten lassen könne und so eine korrekte Unterlassungserklärung formulieren könne.

Selbstverständlich sollte auf keinen Fall in Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei getreten werden. Tatsächlich ist es so, dass zwar ein Unterlassungsanspruch in Einzelfall bestehen kann, diese sollte dann aber nach vorheriger Beratung mit dem eigenen Anwalt erfüllt werden. Von einer Beratung durch den gegnerischen Anwalt muss eindringlich gewarnt werden - unabhängig davon, dass eine solche wohl sowohl berufsrechtlich als auch strafrechtlich verboten ist.

Da Abgemahnte nach Erhalt einer so gestalteten Abmahnung erst einmal auf sich gestellt sind, empfiehlt sich in jedem Fall die Einholung eines anwaltlichen Rates. Urheberrecht ist - auch wenn gerade in Foren mit Bezug zu Filesharing-Abmahnungen oft anders behauptet - eine rechtliche Spezialmaterie, die neben umfangreichen Rechtskenntnissen auch Praxiserfahrung braucht. Experimente mit der Abmahnung können sich hier schnell als teurer und vor allem vermeidbarer Fehler herausstellen, so dass von Anfang an fachkundige Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7
85354 Freising

Tel. 08161 48690
Fax. 08161 92342

Internet: http//internetrecht-freising.de
E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de


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