Neue Aufenthaltserlaubnis und Bleiberecht für Investoren in den USA – Stand 2017

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Heute am 17.1.2017 hat die zuständige US- Behörde eine neue Regelung für ausländische Investoren in den USA bekanntgegeben. Diese neue Regelung soll das Unternehmertum in den USA und die US-Wirtschaft stärken. Es wird ein Duldungsrecht (und damit ein erstmaliges Aufenthaltsrecht) für ausländische Investoren und deren Familien eingeführt, die in den USA Unternehmen gegründet haben. Diese Regelung tritt neben die bestehenden Möglichkeiten der anderen US Business, Investoren Visa Kategorien E1, E2, EB5 oder L1.

Die neue Regelung gilt ab 17.7.2017. Sie erlaubt Unternehmern eine Duldung ihres Aufenthaltes in den USA für 30 Monate sowie eine zusätzliche Verlängerungsmöglichkeit von weiteren 30 Monaten. Dies soll dazu dienen, dass Unternehmer weiterhin ihr Unternehmen in den USA weiterführen und ausbauen können.

Diese Duldung steht allen Unternehmen offen, die in den letzten fünf Jahren gegründet wurden, solange der Unternehmer eine aktive und zentrale Rolle in diesem Unternehmen innehat. Es besteht eine Begrenzung auf drei Unternehmer pro Unternehmen.

Ehepartnern und Kindern wird ebenfalls eine Duldung bis zu 30 Monaten sowie die Verlängerung von 30 Monaten ermöglicht. Ehepartner können weiterhin eine generelle Arbeitserlaubnis erhalten. Die Behörde arbeitet derzeit noch an den einzureichenden Formularen und die Antragsgebühr soll 1.200,00 $ betragen.

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört:

  1. Eine Investition von mindestens 250.000 $ in dem Unternehmen, oder
  2. Bezug von staatlichen Fördergeldern in Höhe von mindestens 100.000 $, oder
  3. Das teilweise Vorliegen von Punkten 1 oder 2 sowie das Bestehen „zwingender Gründe“, die zeigen, warum das Unternehmen signifikanten öffentlichen Interessen der USA dient. Dies bedeutet, dass das Unternehmen zum wirtschaftlichen Aufschwung der USA beizutragen hat. Nachgewiesen werden muss das Potential für ein schnelles Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Als Rechtsanwältin für USA-Einwanderung und US-Visa eröffnet sich demnach für mich auch eine weitere Möglichkeit, meine Mandanten bei Ihrer Auswanderung in die USA zu unterstützen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.



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