Update Einreise in die USA
- 2 Minuten Lesezeit
COVID-19-Impfstoff für die meisten Greencard-Antragsteller erforderlich
Das Center for Disease Control (CDC) hat am 25. August 2021 eine Anordnung erlassen, die
die meisten Greencard-Antragsteller müssen einen COVID-19-Impfstoff erhalten und vollständig sein
geimpft sein. Andernfalls können Sie nicht Einreisen in die USA.
Der Beschluss tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt für alle Antragssteller.
Die einen Adjustment of status Antrag in den USA oder ein Einwanderungsvisum im Ausland beantragen
in US-Botschaften und Konsulaten.
Einige Menschen haben möglicherweise einen COVID-19-Impfstoff erhalten, der derzeit nicht zugelassen ist
Unter bestimmten Umständen können jedoch Menschen, die einen COVID-19-Impfstoff erhalten haben, der derzeit nicht in den USA zugelassen ist, kann angeboten werden eine Wiederholungsimpfung mit einem von der FDA zugelassenen Impfstoff vornehmen zu lassen.
Ein Greencard-Antragsteller muss einen COVID-19-Impfstoff erhalten, auch wenn er Immunität beansprucht als Genesener
Es gilt weiter die Regel: internationale Fluggäste ab 2 Jahren benötigen einen negativen COVID-Test oder den Nachweis einer kürzlichen Genesung für die Einreise in die USA
Section 212(a)(1)(A)(ii) des Immigration and Nationality Act besagt, dass ausländische Staatsangehörige bei einem Green Card Antrag nachweisen müssen, dass sie gegen alle durch Impfung vermeidbare Krankheiten geimpft sind. Dies schließt auch Impfungen ein „ gegen Krankheiten, die vom US Beratenden Ausschuss für Impfpraktiken empfohlen werden ". Nach Erhalt eben einer solchen Empfehlung hat die CDC <( Center for Disease Control) bekannt gegeben, dass der COVID-19-Impfstoff in die Liste der benötigten Impfstoffe aufgenommen wird.
So zeigen Sie, dass Sie vollständig geimpft sind
Green Card Antragsteller müssen den Impfnachweis bei ihrem medical exam (in den USA oder vor dem Visum Termin) Einwanderungsarzt erbringen. Nachgewiesen werden muss eine vollständige Impfung gegen COVID-19. Akzeptable Formen von Nachweisen sind die folgenden:
- Offizieller Impfpass
- Impfbescheinigung oder Zertifikat
- Die Aufzeichnung sollte enthalten: das Datum der Impfung an dem der Antragsteller die Impfung gegen COVID-19 erhalten hat
- Name des Impfstoffes
- Falls vorhanden, Name oder Hersteller und Chargennummer
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