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Neue Auslandsrezepte in der EU

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Dank der einheitlichen Auslandsverschreibung sollen Patienten nach dem Willen der Europäischen Kommission leichter ärztliche Rezepte im EU-Ausland einlösen können. Mit der Richtlinie 2011/24/EU soll die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und die Ausübung von Patientenrechten auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Bis zum 25. Oktober 2013 müssen die Vorgaben von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Unterschiedliche Regelungen

Bislang kann es zu Problemen kommen, wenn man in einem anderen EU-Staat ein Rezept einlösen will, das von einem Arzt im Heimatland ausgestellt wurde. Verschreibungen werden häufig nicht anerkannt. Denn aufgrund der unterschiedlichen Elemente der Verschreibungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gestaltet sich die Identifizierung von Patient und Aussteller oft schwierig.

Einheitliche Elemente

Das soll sich nun ändern. Ziel der Richtlinie ist es, eine einheitliche Grundlage für Verschreibungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln im EU-Raum zu schaffen. Eine Auslandsverschreibung soll nun EU-weit mit bestimmten Elementen versehen werden, die eine eindeutige Zuordnung von Patient, Arzt und dem verschriebenen Produkt ermöglichen.

Auslandsverschreibung

Die Neuregelung gilt nicht für Verschreibungen im Inland, sondern ausschließlich für Rezepte, die im EU-Ausland eingelöst werden. Eine andere Regelung ist dem nationalen Gesetzgeber überlassen.

Patientenrechte

Die Auslandsverschreibung kann sich der Patient auf Wunsch ausstellen lassen. Von der Neuregelung profitieren insbesondere chronisch kranke Menschen, die in ein EU-Land reisen oder in Grenzregionen ansässig sind. Patienten, die in kleineren Staaten leben und auf eine Verschreibung im Ausland angewiesen sind, werden dank der Neuregelung ebenfalls künftig weniger Probleme beim Einlösen von Verschreibungen haben.

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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