Nierenkrebs durch Trichlorethen – neue Berufskrankheit

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Viele Mitarbeiter aus der Automobilindustrie und metallverarbeitenden Betrieben betroffen

Sie sind an Nierenkrebs erkrankt? Sie fragen sich, was die Ursachen für diese Erkrankung sind?

Wenn Sie bis in die Neunzigerjahre hinein für einen längeren Zeitraum in der Automobilindustrie oder der metallverarbeitenden Industrie tätig waren, könnte ein Zusammenhang bestehen. Bereits in den Neunzigerjahren ist der Verdacht aufgekommen, dass Kontakt mit Trichlorethen (Trichlorethylen), das seinerzeit als Lösungsmittel für die Entfettung von Metallen, zum Einsatz in der Textilindustrie oder als Lösungsmittel in Farben, Lacken und Pestiziden verwendet worden ist, für die Erkrankung ursächlich ist.

Am 01.02.2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine neue Berufskrankheit anerkannt. Die Berufskrankheit Nr. 1302 „Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“ – Nierenkrebs durch Trichlorethen geht ganz klar von einem Zusammenhang mit einer Tätigkeit in der Automobil- oder metallverarbeitenden Industrie mit Kontakt zu der Chemikalie Trichlorethen aus. Nach der Berufskrankheitenverordnung soll eine Berufskrankheit anerkannt werden, wenn

  • „… der Beschäftigte einer mindestens dreijährigen Einwirkung mit Trichlorethen ausgesetzt war, die zu pränarkotischen Symptomen in Form von Rausch- oder Trunkenheitsgefühl, Benommenheit, Schwindel oder Kopfschmerzen geführt hat,
  • die Latenzzeit zwischen der erstmaligen Trichlorethenexposition und dem Auftreten des Nierenzellkarzinoms mindestens zehn Jahre betragen hat,
  • ein primäres Nierenzellkarzinom diagnostiziert wurde und
  • bei Beschäftigten eine toxische Nierenschädigung durch Trichlorethen in Form einer erhöhten Ausscheidung von Beta-2-Mikroglobulin, Alpha-1-Mikroglobulin, Delta-N-Acetyl-D-Glucosaminidase oder Glutathion-S-Transferase Alpha besteht.“

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen höhere Anforderungen an den Nachweis einer Berufskrankheit erbracht werden. Ausgeschlossen ist dies aber nicht.

Die Berufskrankheiten-Verordnung finden Sie über folgenden Link: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/pdf/Stellungnahme-1302-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Sie haben den Verdacht, dass auch bei Ihnen ein solcher Zusammenhang bestehen könnte? Sie benötigen Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Berufskrankheit?

Wir vertreten Trichlorethen-Geschädigte aus der Automobilindustrie und helfen auch Ihnen gerne mit Rat und Tat weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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