Neue Regelungen für E-Scooter in Brühl – Anfang vom Ende?

  • 2 Minuten Lesezeit
Dr. Krieg & Kollegen Rechtsanwälte Köln E-Scooter Brühl

Hinweis: auf dem Bild ist nicht Brühl.

Stellen die neuen Regelungen für E-Scooter in Brühl (zwischen Köln und Bonn) den Anfang vom Ende dar?

E-Scooter haben in vielen Städten Ärger hervorgerufen. Neben dem wilden Abstellen auf dem Gehweg oder auf der Straße kam es auch zu unzähligen Bergungsarbeiten, weil die E-Scooter z.B. in den Rhein geworfen wurden. Das ganze Stadtbild wird zerstört, der Unmut in Deutschlands Städten steigt. Wie das ganze rechtlich zu bewerten ist und wer die ganzen Kosten für die Bergungen zahlen muss, haben wir in einem weiteren Artikel bereits dargestellt.

Neue Regelung: E-Scooter als Sondernutzung – 50€ pro E-Scooter

Es gibt Neuigkeiten in Sachen E-Scooter! In der neuen Sondernutzungssatzung der Stadt Brühl ist nun in der neuen Fassung vom 13.12.2021 geregelt, dass Anbieter der E-Scooter nun eine Erlaubnis für Sondernutzungen bedürfen. Gewerbliche Verleihsysteme von Elektrokleinstfahrzeugen (Bsp.: E-Scooter) kosten pauschal je Stück 50€ im Jahr. Nach Aussagen der Betreiber der E-Scooter verhindern diese Kosten aber einen wirtschaftlichen Ertrag. Daher kommt es zum Rückmarsch der E-Scooter in Brühl. Sowohl Lime, Dott als auch Bird ziehen sich zum 01.02.2022 zurück. Der Anbieter Spin hat einen Rückmarsch seiner E-Scooter in ganz Deutschland vor und nicht nur in Brühl. Lediglich der Anbieter BOLT lässt seinen Bestand in Brühl bestehen.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Brühl

Auch zum 01.07.2022 gibt es weitere neue Regelungen in Brühl zum Thema E-Scooter. Früher war es möglich, die E-Scooter überall anzumieten und auch wieder abzustellen. Dies ist durch die neue Regelung nicht mehr möglich. Es werden dafür feste Abstellflächen festgelegt. Ein Konzept werde momentan erarbeitet, bei dem die Kunden nicht mehr wie 200m laufen müssten, um zu einer Abstellfläche zu gelangen.

Anfang vom Ende für E-Scooter?

Sicherlich werden durch die neuen Regelungen die Mengen an E-Scootern in Brühl verringert und damit auch die Anzahl an E-Scootern, die im Weg rumliegen und Anwohnern, Fußgängern und Autofahrern den letzten Nerv rauben. Möglicherweise wird auch der letzte Anbieter BOLT seinen Bestand in Köln zurücknehmen, weil die Vermietung nicht genügend Umsatz bringt.
Ursprünglich wurden die E-Scooter als umweltschonende Alternativen angepriesen. Mittlerweile ist aber klar – so umweltschonend wie gedacht sind die kleinen Flitzer gar nicht. Ob all das zusammen der Anfang vom Ende für die E-Scooter in Brühl oder sogar in Deutschland ist, wird sich zeigen!

Mehr Sicherheit auf Gehwegen

Nach dem Verwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 09.02.2022, Az. 8 L 785/21) muss mehr Sicherheit auf den Gehwegen geschaffen werden. Bisher wurde der Verleih ohne feste Abstellplätze nicht untersagt. Die Stadt Münster wurde zur Schaffung einer Neuregelung verurteilt.

E-Scooter mit Kraftfahrzeugen vergleichbar?

Immer mehr Gerichte beschäftigen sich mit E-Scootern. Nach dem LG Göttingen (Urteil vom 10.06.2022, Az. 2 Qs 18/22) habe ein Mann, der mit 1,84 Promille E-Scooter fährt, den Tatbestand von § 316 StGB erfüllt. Nach Ansicht des Gerichts sind E-Scooter und Kraftfahrzeuge gleich zu behandeln. Auch nach dem LG Osnabrück (Beschluss vom 16.10.2020, Az. 10 Qs 54/20) seien für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen zu setzen wie bei Autos.

Foto(s): @pixabay.com/de/users/surprising_shots-11873433/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten