Neue Wege beim Bezug von Kindergeld

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Wenn Eltern getrennte Wege gehen, aber die gemeinsame Erziehung der Kinder fortführen wollen, können sie bei wechselnder Betreuung in dem einen oder anderen Haushalt nahezu eine 50-prozentige Verteilung elterlicher Rechte und Pflichten erzielen.

Ein derartiges “Wechselmodell“ setzt jedoch weitgehenden Konsens, hohe Flexibilität und ein großes Maß an Vertrauen beider Elternteile voraus.

Gleichwohl konnte sich ein Elternpaar zwar über Umgang, Erziehung und Betreuung, nicht jedoch über den Unterhalt und den Bezug des Kindergeldes einigen. Denn in diesem speziellen Fall ist der Kindesunterhalt nicht einfach nach der Düsseldorfer Tabelle festzulegen, sondern muss individuell beurteilt werden.

Eine herausragende Entscheidung hatte das OLG Düsseldorf mit Beschluss v. 20.06.2013, Az. II 7 UF 45/13 über den Bezug von Kindergeld gefällt. Grundsätzlich erfolgt nämlich der Bezug von Kindergeld gekoppelt an den Kindesunterhalt und im Wege der Anrechnung - somit als Abzugsposten durch Saldierung.

Entgegen der bislang in Literatur und Rechtsprechung einhellig vertretenen Ansicht einer Saldierung mit dem Barunterhalt hat das OLG Düsseldorf im Ergebnis zumindest eine hälftige Auszahlung des Kindergeldes an beide Elternteile beschlossen und ebnet damit neue Wege für den Bezug von Kindergeld.


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