Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Neue WhatsApp-Funktionen und ihre Risiken

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Snap Inc. hat einen erfolgreichen Börsenstart hingelegt. 2013 hatte das hinter der App Snapchat stehende Unternehmen ein Kaufangebot von Facebook abgelehnt. Indem der Social-Media-Gigant seine Anwendungen WhatsApp und Instagram mit von Snapchat bekannten Funktionen ausstattet, versucht Facebook, dem vor allem bei jungen Leuten beliebten Snapchat Nutzer abzujagen bzw. WhatsApp-Nutzer von einem Wechsel abzuhalten.

Status-Feature mit Snapchat-ähnlichen Eigenschaften

Auffallend war das zuletzt beim neuen Status-Feature von WhatsApp. Wie bei Snapchat können Nutzer Fotos und Videos mit Zeichnungen, Texten und verschiedenen Stickern versehen. Und wie bei der Story-Funktion von Snapchat werden diese nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Es wird jedoch nicht verhindert bzw. darüber informiert, ob jemand den Status mittels Screenshot dauerhaft speichert.

Neue Funktion erhält massive Kritik

Statt eines Begeisterungssturms erhielt WhatsApp mit dem neuen Feature allerdings viel Kritik von seinen Nutzern. Denn dafür wurde das bei vielen beliebte Kontaktlisten-Symbol geopfert. Außerdem strich WhatsApp zunächst auch die bisherige Status-Funktion. Bei dieser lässt sich ein dauerhaft angezeigter Text angeben. Inzwischen brachte WhatsApp diese als nun als „Tagline“ bezeichnet zurück. Damit verfügt WhatsApp über zwei Status-Funktionen.

Voreingestellt standardmäßig für alle sichtbar

Außerdem ist die neue Status-Funktion so voreingestellt, dass alle Kontakte den Status, also die Fotos oder Videos, sehen. Wer das nicht will, muss die Sichtbarkeit erst unter „Datenschutz“ einschränken. Da das jedoch nicht jedem WhatsApp-Nutzer bewusst war, konnte so mancher Statuspost leicht peinlich werden. So etwa, wenn ein nur für enge Freunde gedachtes Foto tatsächlich für alle WhatsApp-Kontakte sichtbar ist.

Auch Funktion zur Standortanzeige in Arbeit

WhatsApp testet zudem mit „Live location tracking“ eine weitere neue Funktion, die sich bereits in der Beta-Version findet. Damit können Nutzer ihren Standort gegenüber ihren Gruppenkontakten preisgeben. Dabei soll sich eine Zeitdauer für die automatische Deaktivierung der Standortangabe einstellen lassen. Standardmäßig soll diese ausgeschaltet sein. Noch ist das allerdings nicht sicher. Und unklar ist auch, wie die Standortdarstellung erfolgt.

WhatsApp-Nutzer sollten sich nach einem entsprechenden Update, das die Tracking-Funktion mit sich bringt, jedenfalls rechtzeitig damit befassen. Denn wie die Statusfunktion birgt auch die Standortfunktion Risiken, gerade wenn andere einen unbewusst verfolgen. Die Funktion heimlich auf einem fremden Smartphone einzuschalten, um dessen Besitzer auszuspionieren, birgt mindestens datenschutzrechtliche Risiken und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Strafrechtlich relevant wird es, wenn das gegen Geld – z. B. durch einen Detektiv – oder mit dem Ziel erfolgt, die betroffene Person zu schädigen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: